Problemlos  Wanderreiten durch NRW? Dafür gibt es drei Möglichkeiten: Erstens: an der  Landesgrenze verladen und Pferd im  Hänger durch NRW transportieren, zweitens: Presse, Funk und Fernsehen einschalten (siehe Artikel Opa Watzl) oder drittens: unser Reitrecht verstehen. Zu Letzterem nun ein Erklärungsversuch: In der freien Landschaft  kann  man  fast überall legal reiten. Schwieriger ist es beim Reiten im Wald.  Eigentlich ist dort seit 1. Januar 2018 das Reiten auf allen Straßen und Fahrwegen  erlaubt,  zusätzlich natürlich  auch  auf  ausgeschilderten Reitwegen.  „Fahrwege“  sind  definiert als  „befestigte  oder  naturfeste Waldwirtschaftswege“ – doch was ist das genau?

Die  Begründung  zur  Abstimmung  im  Landtag  hilft weiter:  Fahrwege  „sind  in der  Regel  so  breit,  dass eine gefahrlose Begegnung zwischen  Reitern  und  anderen Erholungssuchenden möglich  ist“  und  es  sind „keine Bodenschäden durch den Reitverkehr zu befürchten“.  Über  die  Frage,  ob lockere  Sandwege  „naturfest“ sind, kann man trefflich streiten. Übrigens: Als Wanderweg  ausgeschilderte Fahrwege,  die  bisher  generell verboten waren, dürfen jetzt beritten werden. Kompliziert  wird  das  Reitrecht  dadurch,  dass  jeder Kreis  und  jede  kreisfreie Stadt,  insgesamt  54 Kommunen,  prüfen  sollte,  ob diese Grundregel ausreicht oder ob auch alle anderen Wege freigegeben werden (sogenannte  Freistellung) oder das Reiten wie gehabt ausschließlich auf Reitwege beschränkt wird (Sperrung).

Von dieser Möglichkeit hat gut die Hälfte der Kommunen Gebrauch gemacht. Einige haben bestimmte Wälder  gesperrt  und  andere freigestellt. Daher muss sich jeder  Wanderreiter  informieren,  wo  welche  Regelung  gilt.  In  jedem  Kreis kann es anders sein als in der Nachbarkommune (Allgemeinverfügungen). Rechtlich maßgeblich  dafür  sind  die öffentlich  im Amtsblatt  bekannt  gemachten  Allgemeinverfügungen. Kein  Verlass  ist  auf  die Hinweise der einzelnen  Kommunen im Internet. Dort sind  teilweise veraltete,  teilweise  nicht  mit dem  Amtsblatt übereinstimmende Texte eingestellt. Unsere Reitwegebeauftragten wurden an den Prüfungen beteiligt und haben versucht,  das  Schlimmste  zu verhindern.  Oft  haben  wir dabei sehr gut mit allen Reiterverbänden  zusammen gearbeitet. In  einigen  Kreisen  waren die  Vertreter  anderer  Reiterverbände jedoch der Meinung, dass das bestehende Reitwegenetz ausreiche und keine darüber hinaus gehende   Reitmöglichkeit   not wendig sei. In  der  Presse   fielen  dazu Sätze  wie „Niemand  muss auf einem  Wirtschaftsweg reiten“ WAZ-Artikel Artikel oder  „Der Kreisreiterverband unterstützt die  Allgemeinverfügung“ [zur  Sperrung aller  Wälder  im Kreis  Recklinghausen] Artikel im Lokalkompass.

Die Forstbehörden mussten ihr „Einvernehmen“ erteilen. Dadurch  wurden  leider  einige Freistellungsgebiete  verhindert.

Eine Beschränkung auf Reitwege, also eine Sperrung, darf nur vorgenommen werden für „Waldflächen, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden“. Dieser schwammige Rechtsbegriff wurde von vielen Kreisen so weit zu Ungunsten der Reiter ausgelegt, dass die VFD einige Sperrungen gerichtlich überprüfen lässt.  Besonders schwierig wird es für Reiter an den Kreisgrenzen. Hier sollte man besonders gutes Kartenmaterial haben, auf denen diese Grenzen eingezeichnet sind: Auf der einen Seite darf man reiten, auf der anderen maximal noch führen. Denn das ist die nächste Besonderheit: Führen ist zwar dem Reiten gleichgestellt. Das heißt, man darf sein Pferd jetzt grundsätzlich nur dort führen, wo man auch reiten darf. Außer im Wald: Da ist das Führen ausdrücklich auf allen Wegen erlaubt, auch in Sperrgebieten.  Die Kennzeichenpflicht ist beibehalten worden und gilt jetzt auch für geführte Pferde.

Angriff auf bundesweite Reitregelung deutet sich an

Unsere  neue  Landesregierung  wird  das  Landesnaturschutzgesetz voraussichtlich 2019 ändern. Insbesondere die Waldeigentümer drängen dabei auf eine Verschärfung der Reitregelung. Der Waldbauernverband hat dazu ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, in dem behauptet wird, Teile der Reitregelung verstießen gegen das Grundgesetz – ein genereller Angriff auf die Reitregelungen  aller Bundesländer!

Zudem hat der Waldbauernverband die Umweltministerin Schulze  Föcking gebeten,  die  Umsetzung  der  neuen Reitregelung um ein Jahr auszusetzen. Glücklicherweise ist das Ministerium darauf nicht eingegangen, sondern hat vorgeschlagen,  die  Neuregelung  erst einmal  auszuprobieren. Konkrete Probleme und Erfahrungen könnten dann in die Abstimmungsgespräche zur Novellierung eingebracht werden – und genau das wird die VFD NRW auch tun! Wir haben  bereits  Kontakt  zum  Ministerium  und  den  Landtagsfraktionen aufgenommen und werden uns weiterhin für eine Liberalisierung des Reitrechts sowie Abschaffung der Plakettenpflicht einsetzen.

Birgit Hüsing

 

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