Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart:

„Gerade im Wald werden die Folgen der Klimakrise sichtbar. Gleichzeitig ist er für das Erreichen unserer Klimaschutzziele unerlässlich. Durch einen gezielten Waldumbau müssen artenreiche und klimaresiliente Wälder mit überwiegend standortheimischen Baumarten geschaffen werden. Die Waldbewirtschaftung spielt dabei eine wichtige Rolle. Entsprechend dieser Ziele novellieren wir das Waldgesetz.”

Da werden Erinnerungen wach: Als vor fünfzig Jahren durch ein Bundesgesetz die Reiter aus dem Wald ausgesperrt werden sollten, war dies der Anlass für die Gründung der VFD. Denn kein anderer Verband hat sich für die Menschen, die im Wald mit ihren Pferden unterwegs sein wollten, eingesetzt. Ein generelles Verbot konnte die VFD damals erfolgreich abwenden

Diesmal ist die VFD von Anfang an dabei und kann sich für die Belange ihrer Mitglieder einsetzen: Über fünfzig Verbände der Forst- und Holzwirtschaft, der Jagd, des Umwelt- und Naturschutzes sowie der Erholung und des Sports waren Anfang Juli zu einer Auftaktveranstaltung eingeladen.

Sie hatten die Gelegenheit, ihre Perspektiven einzubringen, die als Basis für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Neugestaltung der Waldpolitik mit neuem Bundeswaldgesetz und neuer Bundeswaldstrategie dienen werden.

Die VFD war als Interessenvertretung der Freizeitreiter und -fahrer eingeladen mitzuwirken. Sie setzt sich ein für

  • ein bundesweit einheitliches, entgeltfreies Betretungsbeziehungsweise Reitrecht, konkret: Aufhebung der weitreichenden Reitverbote in einzelnen Bundesländern, Abschaffung von Reitabgaben oder Maut, 
  • den Schutz des Waldbodens und der Waldwege, das heißt: Förderung des tierschutzgerechten Einsatzes von Rückepferden, Vermeidung von grob geschotterten Waldwegen,
  • Honorierung der sozialen und ökologischen Öko-systemdienstleistungen des Waldes: Wir sind dafür, dass die Allgemeinheit diese Leistungen bezahlt. In diesem Fall muss jedoch auch gewährleistet werden, dass alle Erholungssuchenden den Wald kostenlos betreten dürfen. Dabei ist uns die Bedeutung des Waldes als Klima system, Lebensraum, Wasserspeicher und Humus- Speicher bewusst.

Erfreulich ist, dass sich alle Verbände aus den Bereichen Erholung, Sport und Gesundheit für ein bundesweit freies und entgeltfreies Betretungsrecht ausgesprochen haben.

Wer die Aufzeichnung der mehr als vierstündigen Auftaktveranstaltung ansehen möchte, findet sie im VFDnet unter https://ogy.de/Waldgesetz live. Die Positionen der anderen Organisationen ab 3:53:52; die Präsentation der VFD ab 4:09:40.

2022_VFD-Statement_ZDW.pdf

Die Forderungen der VFD

Wald als Erholungs- und Bildungsraum

Der Wald ist für alle Freizeitreiter und-reiterinnen ein wichtiger#Erholungs-, Urlaubs- und Bildungsraum. Wir fordern ein bundesweit einheitliches, gleiches und entgeltfreies Betretungsrecht auf allen Wegen im Wald – auch für Menschen, die mit ihren Pferden unterwegs sind beim Reiten, Gespannfahren oder Wandern mit Packtieren. Von sehr großer Bedeutung für die VFD ist, dass die Nutz- und Erholungsfunktion im zukünftigen Bundeswaldgesetz weiterhin gleichrangig erhalten bleibt – ohne Kostenbeteiligung durch die Erholungssuchenden.

Das freie Betretungsrecht ist und bleibt ein grundlegendes Anliegen der VFD, denn unsere Vereinigung wurde gegründet, weil das Reiten im Wald verboten werden sollte. Nach dem Bundeswaldgesetz ist das Reiten im Wald auf Straßen und Wegen gestattet. Es ist uns unverständlich, dass dennoch in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen und Verbote zum Betretungsrecht getroffen wurden. Wir fordern den Erhalt des freien Waldbetretungsrechtes sowie die bundesweite Umsetzung und weitere Liberalisierung des Reitrechtes.

Eine Trennung der einzelnen Nutzergruppen halten wir nicht für notwendig. Wir fordern die Gleichstellung aller Natursportler und Erholungssuchenden ohne Motorantrieb. Das Waldbetretungsrecht ist eine große soziale Errungenschaft. Nicht erst die Corona-Pandemie zeigt, welch enorme Bedeutung die Natur als Ort des Ausgleichs, der Erholung und des Sports auf die Gesundheit der Menschen hat. 

Eine Besucherlenkung sollte nur dort stattfinden, wo sie naturschutzfachlich oder waldwirtschaftlich tatsächlich begründet ist. Bei Wegfall der Begründung sollte die Besucherlenkung wieder aufgehoben werden.

„Nur was der Mensch kennt, wird er schützen!” Daher halten wir Bildungsangebote für äußerst wichtig. Die VFD-Ausbildung unterstützt naturschutzgerechtes Reiten und Fahren im Wald und vermittelt Kenntnisse zum Öko system Wald. 

Schutz von Waldboden und Waldwegen

Wir fordern bodenschonendes Holzrücken mit Rückepferden statt mit schweren Holzerntemaschinen – selbstverständlich unter Beachtung des Tierschutzes.

Pferde waren über Jahrhunderte Begleiter und Helfer des Menschen und sind Teil unserer mitteleuropäischen Kultur. Sie waren nicht nur als weite Entfernungen überbrückende Fortbewegungs- und Transportmittel für Menschen, Nachrichten und Güter, sondern vor allem als kraftvolles Arbeitstier in der Land- und Forstwirtschaft unerlässlich. Die VFD hat sich die Aufgabe gestellt, das Kulturgut Pferd zu pflegen. Daher setzt sie sich mit ihren Partnern (unter anderem RAL-Gütegemeinschaft und IGZ) für den Einsatz von Rückepferden im Wald ein.

Im Wald stellt Pferdearbeit eine natur- und bodenschonende Alternative zu schweren Zugmaschinen dar. So wird zum Beispiel die Wasserspeicherfähigkeit des Waldbodens als eine wichtige Ökosystem-Leistung des Waldes erhalten. Die Schäden an Boden und anderen Bäumen sind geringer als bei Maschineneinsatz. Besonders die flächige Verdichtung durch die Reifen der Maschinen behindert das Bodenleben enorm. Diese Erkenntnis ist den Forstbetreibern wohlbekannt. Die Reaktion war die Entwicklung von Maschinen, die bis zu zehn Meter von einer Rückegasse aus in den Bestand hineingreifen können, um dort geschlagenes Holz herauszuholen. Damit sind Rückegassen in Abständen von 20 Metern erforderlich, was einen großen Verlust an Bestandsfläche darstellt und zu 20 Prozent weniger Wasserspeicherung führt.

Waldwege sollen naturbelassen bleiben, sie sollen möglichst nicht grob geschottert werden. Die bevorzugte Wegebeschaffenheit für Erholungsnutzungen mit Pferden, aber auch für das Wandern und viele Arten des Radfahrens, sind naturfeste Wege. Das sind Sandwege, Graswege, unbefestigte Waldwege und dergleichen. Grob geschotterte Wege sind für die Erholungsnutzung ungeeignet. Vor allem für das Distanz- und Wanderreiten ist die Ausdehnung der geschotterten Wege ein Kernproblem.

Auch für die ökologischen Belange (Klimagerechtigkeit, Biodiversität, Verbindung von Biotopen) sind naturbelassene Wege den ausgebauten „Waldautobahnen” vorzuziehen. 

Gleichrangigkeit der Waldfunktionen umsetzen

Wir fordern Vorrang für die sozialen und ökologischen Belange des Waldes vor der wirtschaftlichen Nutzung: Die Mitglieder der VFD sind in besonderer Weise dem Naturschutz und der Umwelt verpflichtet. Wir definieren das Reiten als naturschonende Beschäftigung und unterstützen das Recht von Mensch und Tier auf einen gemeinsamen intakten Lebensraum.

In diesem Sinne fordern wir die Honorierung der Öko - systemleistungen des Waldes, insbesondere die Erholungs- und Gesundheitsfunktion sowie die touristische Wertschöpfung, durch die Gesamtgesellschaft, also aus Steuergeldern. Individuelle und gemeinnützige Erholungsaktivitäten sollen grundsätzlich kostenlos bleiben.

Wir unterstützen folgende Formulierung des BDF:

„Wälder sind für das Überleben unserer Gesellschaft unverzichtbar – Klimaschutz, Biodiversität und Naturschutz, Landschaftsbild und Erholung, Gesundheit und Bildung, Wasser- und Bodenschutz erfordern den Erhalt und die Vermehrung unserer Wälder. Der Wert des Waldes für das Gemeinwohl ist doppelt so hoch wie die Erträge durch den Holzverkauf. Eine Honorierung dieser Leistungen gibt es bislang nicht. Die Lastenverteilung zwischen Waldbesitz und der Öffentlichkeit muss neu justiert werden. Eine Abgeltung von Gemeinwohlleistungen hat sich dabei auf alle Waldbesitzarten zu erstrecken. Bislang wird bei der Waldbewirtschaftung überwiegend die Holzproduktion gefördert. Umweltleistungen, die allen dienen, werden nur ansatzweise unterstützt. Die Neugestaltung der forstlichen Fördersysteme ist überf.llig und muss dem Grundsatz ‚öffentliches Geld für öffentliche Leistungen’ folgen.”

Bisher ist die Gleichrangigkeit der Waldfunktionen (Schutz- , Nutz-, Erholungsfunktion) im Bundeswaldgesetz festsetzt. Diese Gleichrangigkeit muss zukünftig auch umgesetzt werden.

Die Erholungsfunktion sollte um Gesundheit, Sport und Bildung ergänzt werden und mit der Schutzfunktion als Ökosystemleistungen zusammengefasst werden, die damit den sozialen Faktor ebenso umfassen wie Klima-, Arten-, Natur-, Wasser-, Boden- und Landschaftsschutz. Diese Ökosystemdienstleistung muss – wie es bislang schon vorgesehen war – mindestens gleichrangig zur Ökonomie gewertet werden.

Pferd & Freizeit Ausgabe 3-2022

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