Am 05.05.2020 ist mit Wirkung zum 06.05.2020 die neue Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in Kraft getreten.

Im Bereich Sport lauten die Änderungen nun wie folgt:

"Abweichend von Absatz 3 Satz 1 Nr. 5 und Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 sind der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport unter den Voraussetzungen der Sätze 2 bis 4 zulässig. Jede Person hat ständig einen Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes nach Satz 2 betreten und genutzt werden. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig."

Hier findet ihr die Pressemitteilung dazu und die Verordnung im Ganzen
https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/auf-die-platze-fertig-los-sportanlagen-im-freien-konnen-wieder-in-betrieb-genommen-werden-188073.html

Der in den vorherigen Artikeln auf unserer Homepage eingestellte Leitfaden ist noch nicht offiziell aufgehoben worden, daher ist er zurzeit noch parallel zu betrachten.

Daher gilt in Reithallen nach wie vor die Notversorgung. Dies sagen z.B. auch die aktualisierten  Anwendungshinweise zur niedersächischen Verordnung der Stadt/Landkreis Osnabrück aus. Hier wird explizit zwischen Reitplatz und Reithalle unterschieden.
Hier der Link zum Nachlesen:
https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/kreisverwaltung/bekanntmachung-amtsblatt

Werbung