Pferdesteuer aktuell:

Das OVG Schleswig hat den Antrag einer Pferdehalterin auf Feststellung, dass eine inzwischen aufgehobene Satzung der Gemeinde Tangstedt über die Erhebung einer Pferdesteuer unwirksam war, als unzulässig abgelehnt.

Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein 2. Senat | 2 KN 2/17

Die endgültige schriftliche Fassung der Entscheidung lag zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch nicht vor.


 

Frau Granlien übermittelte folgende Pressemitteilung (hier in Auszügen):

Tangstedt, 14.02.2020

Der Rechtsstreit zwischen den Tangstedter Reiterinnen um Anja Granlien und der Gemeinde Tangstedt in Sachen Pferdesteuer wurde im Rahmen einer mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig am 13.02.20 abschliessend beendet. 

In Tangstedt sind 91% der Reitsportler weiblichen Geschlechts  und nur den Reiterinnen (und wenigen Reitern) sollte eine Extra-Steuer zur Finanzierung der Gemeinde aufgebürdet werden, während andere Sportarten von der Kommune explizit finanziell gefördert werden.

Anja Granlien machte deshalb im Normenkontroll-Verfahren einen Verstoß der Gemeinde gegen das Sportfördergebot des Landes, sowie eine verbotene, mittelbare Diskriminierung von Frauen geltend.

Die Jamaika-Koalition in Kiel hatte (…) die Pferdesteuer im Februar 2018 landesweit verboten.

Die Gemeinde Tangstedt hatte in der Folge im Oktober 2018 mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen die Pferdesteuer-Satzung im Tangstedter Gemeinderat rückwirkend aufgehoben.

Aufgrund dieser (…) (Entwicklungen) sah das Gericht in Schleswig am 13.2.20 das Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin als inzwischen nicht mehr gegeben an. 

Das Gericht sieht auch keine Wiederholungsgefahr für die erneute Einführung einer Pferdesteuer in Tangstedt.

Gleichzeitig stellte die Vorsitzende Richterin des 2. Senats in der mündlichen Verhandlung gegenüber den anwesenden Gemeindevertretern klar, dass die von SPD und BGT verabschiedete Pferdesteuersatzung vom 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts alleine schon aufgrund gravierender handwerklicher Fehler als offensichtlich rechtswidrig eingeschätzt wird und lediglich die rückwirkende Aufhebung der Satzung durch den Gemeinderat im Herbst 2018 (gegen die  Stimmen von SPD und BGT) die Gemeinde vor einer Prozessniederlage bewahrt hat.

(…)

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