Der mittlerweile häufig verwendete Begriff Tierwohl ist die  populäre  Übersetzung von Animal Welfare. Übersetzt bedeutet Animal Welfare das „Wohlergehen des Tieres“, es kann aber auch mit  „Tierschutz“  übersetzt werden.

Die  Begriffe  Wohlergehen und Wohlbefinden sind jedoch zu unterscheiden. Wohlbefinden ist „ein subjektiver Zustand, der sich bei der  aktiven  Auseinandersetzung  und  erfolgreicher Bewältigung der Umweltanforderungen einstellt“ (GATTERMANN 2006). Das bedeutet, dass sich Wohlbefinden ausschließlich auf die Empfindungen der Tiere bezieht wie  zum  Beispiel  ‚angenehm‘ und ‚unangenehm‘.

Nach der Definition von LORZ und  METZGER (1999)  liegt Wohlbefinden  dann  vor, wenn das Tier frei von negativen Empfindungen und von stärkeren Bedürfnissen ist. Es  besteht jedoch mittlerweile Konsens in der Angewandten Ethologie, dass die  Befriedigung  der  artspezifischen  Bedürfnisse sowie die Abwesenheit von Verhaltensstörungen  und Stress für sich alleine noch kein Anzeichen für Wohlbefinden sind. Als zusätzliche Voraussetzung für Wohlbefinden  wird  das  Auftreten positiver Gefühle miteingeschlossen  (unter  anderem MANTEUFFEL 2006, JENSEN etal. 2017). Wohlergehen ist  hingegen „ein  subjektiver  Zustand, der sich durch objektiv erfassbare physiologische und verhaltensbiologische  Parameter  beurteilen  lässt“ (GATTERMANN 2006). Er umfasst das Wohlbefinden und den  körperlichen  Zustand. Wohlergehen  kann  damit als  objektiv  messbares Wohlbefinden  bezeichnet werden.

Der  Begriff  Tiergerechtheit beschreibt, in welchem Ausmaß  die  Haltungsbedingungen  und  das  Management dem Tier die Voraussetzung zur Vermeidung von Schmerzen,  Leiden  oder Schäden bieten sowie Wohlbefinden ermöglichen (DLG, 2012).  Voraussetzung  für ein tiergerechtes Haltungs verfahren ist, dass es sowohl dem angeborenen Verhalten der  jeweiligen  Tierart  alsauch  der  Tiergesundheit Rechnung  trägt  (ZEITLER-FEICHT 2013, ZEITLER-FEICHT & BAUMGARTNER 2016). Tiergerechtheit  stellt  damit den unter Fachkreisen verwendeten  Begriff  dar,  der alle Aspekte des Haltungsumfelds und des Managements  berücksichtigt,  die zum Wohlergehen der Tiere in  ihrer  Haltung  beitragen.

Bereits 1979 definierte das Farm  Animal  Welfare Committee  (FAWC)  fünf Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen,  damit ein Haltungsverfahren  als  tiergerecht gelten kann: Es muss den spezifischen  Eigenschaften der jeweiligen Tierart  Rechnung  tragen;  es darf die körperlichen Funk-tionen  der  Tiere  nicht  beeinträchtigen; die Tiere dürfen  im  Haltungsverfahren nicht zu Schaden kommen; den  Tieren  muss  das Ausleben  und  Ausführen essenzieller Verhaltensweisen  möglich sein;  die  Anpassungsfähigkeit der Tiere darf nicht überfordert werden.

Artgerecht  ist  ein  Begriff, der  hauptsächlich  umgangssprachlich  genutzt wird.  Unter menschlicher Obhut  kann  man  einer Tierart  nicht  gerecht  werden.  Korrekt heißt es „artgemäß“. Darunter  ist  zu  verstehen, dass Haltung und Management die Voraussetzung fürdie  jeweilige Tierart bieten, angeborene Bedürfnisse zu befriedigen.  Unter menschlicher Obhut kann man eine Tierhaltung  jedoch  nur  weitgehend  artgemäß  gestalten.

Autor: Dr. Margit Zeitler-Feicht

VFD-Positionspapier: Erläuterungen verschiedener Begriffe zum Tierwohl Von Dr. Margit H. Zeitler-Feicht und Dr. Miriam Baumgartner

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