von Rechtsanwältin Ortrun Voß
Gerne informiert man sich im Internet zu verschiedenen Themenbereichen. Aber was ist, wenn dort Falschinformationen verbreitet werden? Wer haftet eigentlich wie für die Inhalte von Webseiten?

Klar sein dürfte in diesem Zusammenhang, dass man natürlich für Inhalte, die geltende Gesetze verletzen (z.B. Verletzung von Urheberrechten) verantwortlich ist. Aber was ist mit Inhalten, die aufgrund falscher oder unvollständiger Sachkenntnis unbeabsichtigt inhaltlich unkorrekt sind?

Gibt jemand beispielsweise auf seiner Homepage Tipps für die Verwendung eines Zubehörs oder Artikels und ist in diesen „Tipps“ ein Fehler enthalten, der dazu führt, dass jemand, der sich genau an diesen Rat hält, einen Schaden erleidet, so stellt sich die Frage, wer diesen Schaden trägt?

Oder wie verhält es sich, wenn jemand seine Erfahrungen mit bestimmten Produkten verschiedener Hersteller beschreibt und ihm bei dieser Beschreibung eine Verwechslung von Produktnamen unterläuft, so dass jemand aufgrund seiner Empfehlung ein vermeintlich seinen Anforderungen entsprechendes Produkt kauft, was sich danach als teure Fehlentscheidung herausstellt?

Es ist verständlich, dass „Privatpersonen“, die aus persönlichem Interesse in ihrer Freizeit Webseiten pflegen, nicht für solche Fehler –wie die drei beispielhaft vorstehend aufgeführten- haftbar gemacht werden wollen. Dies äußert sich teilweise darin, dass ausführlich Haftungsausschlüsse formuliert werden. Dies ist jedoch entbehrlich, denn das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Haftung eindeutig (§ 675 Abs. 2 BGB):

„Wer einem anderen einen Rat oder eine Empfehlung erteilt, ist, unbeschadet der sich aus einem Vertragsverhältnis, einer unerlaubten Handlung oder einer sonstigen gesetzlichen Bestimmung ergebenden Verantwortlichkeit, zum Ersatz des aus der Befolgung des Rates oder Empfehlung entstehenden Schadens nicht verpflichtet.“
Im Ergebnis bedeutet dies also, dass dann,

Wenn kein Vertragsverhältnis mit den Website-Besuchern besteht (wer also keine Geschäftsbedingungen für den Abruf von Webseiten veröffentlicht) und wer sich an die geltenden Gesetze hält, für einen eventuellen Schaden, der aus unrichtigen Informationen seiner Website entsteht, nicht aufkommen muss.

Dieser Schutz hört auf, sobald Informationen oder andere Inhalte nicht mehr kostenlos, sondern gegen Entgelt angeboten werden. Eben dann besteht nämlich ein Vertragsverhältnis und daraus ergibt sich eine Haftung für die Folgen von Falschinformationen!

Und Personen, die bewusst falsche Informationen veröffentlichen, schützt das BGB natürlich auch nicht. Wer also z.B. im Rahmen einer Produktpräsentation falsche Versprechungen macht, um das in Rede stehende Produkt zu verkaufen, oder wer versucht, durch Falschinformationen eine Manipulation vorzunehmen, begeht eine Straftat und ist für deren Folgen voll verantwortlich.

Weitere Informationen zu Ortrun Voß und ihren Fällen gibt es unter http://www.rechtsanwaeltin-voss.de/

 

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