In vielen Wäldern des Kreises Heinsberg darf nach § 58 (3) zukünftig auf allen Wegen geritten werden. In einigen Gebieten wird das Reiten nach § 58 (4) auf öffentliche Wege und Reitwege beschränkt. Ausgenommen davon sind einige (Naturschutz-)Gebiete, in denen das Reiten nach § 58 (5) komplett ... [mehr]