In Nordrhein-Westfalen gilt grundsätzlich die Regelung des § 58 (2) Landesnaturschutzgesetz, wonach das Reiten im Wald auf öffentlichen Verkehrsflächen, auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen gestattet ist. Die Kreise und kreisfreien Städte können das Reiten auch auf allen privaten Wegen zulassen oder aber das Reiten auf ausgewiesene Reitwege beschränken. Dazu sind Allgemeinverfügungen notwendig, die in den Amtsblättern veröffentlicht werden. Übersicht über die Reitregelungen in NRW hier

Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Dabei ist das Führen von Pferden gemäß § 58 (9) dem Reiten gleichgesetzt. Das hat zur Folge, dass ab sofort auch geführte Pferde gekennzeichnet werden müssen! Das Reitkennzeichen muss mit einer für das laufende Jahr gültigen Reiterplakette versehen sein. Kennzeichen und Plaketten können bei der Unteren Landschaftsbehörde des jeweiligen Kreises erworben werden. Das Reitrecht in NRW als PDF

Zum 01.01.2018 endete die Übergangsregelung des Landesnaturschutzgesetzes. Damit gilt grundsätzlich die Regelung des § 58 (2), wonach das Reiten im Wald auf öffentlichen Verkehrsflächen, auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten ...

zugegeben: unser Bundesland war in der Vergangenheit durch wirtschaftliche Nutzung wie z.B. Bergbau- und Montanindustrie geprägt. Wer ein verlängertes Reitwochenende oder einen Reiturlaub plant, hat nicht unbedingt Nordrhein-Westfalen als Ziel auf dem Schirm. Jedoch hat sich unsere Region spätestens ...

Alle Mitglieder des NRW-Landesverbandes können im NRW-internen Bereich des vfdnet weitere Informationen erhalten.   Dazu ist es erforderlich, zunächst ein Profil unter "Meine VFD" zu erstellen: https://vfdnet.de/index.php/hilfe?view=faq&catid=-6    Anschließend gibt es ...

Wieder hat eine Klage der VFD Erfolg gehabt: Nach Bottrop, Düren, Lippe, Recklinghausen, Mönchengladbach, Viersen und Essen musste nun auch der Kreis Wesel seine Allgemeinverfügung aufheben. Seit dem 01.09.2022 ist das Reiten im Wald im Kreis Wesel auf allen Waldwirtschaftswegen erlaubt (es gilt ...

Wie wir hier schon berichtet und gehofft haben, hat unser Beauftragter für Reitregelungen in der Stadt Mönchengladbach einen tollen Erfolg erzielt: Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat die Allgemeinverfügung aufgehoben, nach der in einigen Wäldern das Reiten nur auf ausgewiesenen Reitwegen ...

ZIn Nordrhein-Westfalen gilt grundsätzlich die Regelung des § 58 (2) Landesnaturschutzgesetz, wonach das Reiten im Wald auf öffentlichen Verkehrsflächen, auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen gestattet ist. Die ...

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