Endlich soll das Reitrecht auch in NRW geändert werden!

Das neue Naturschutzgesetz liegt im Entwurf vor. Die VFD hat gemeinsam mit den Pferdesportverbänden Rheinland und Westfalen eine Stellungnahme dazu abgegeben. Jetzt müssen wir die Abstimmungen im Landtag abwarten.

Nach dem Entwurf soll das Reiten im Wald grundsätzlich auf allen Fahrwegen (zweispurig befahrbare Wege) erlaubt sein. Auch das Verbot, Wanderwege zu bereiten, soll aufgehoben werden.

Die einzelnen Kreise und kreisfreien Städte können wie bisher "Freistellungsgebiete" definieren, in denen dann auch kleinere Wege beritten werden dürfen.

Leider kann in Waldflächen, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, auch weiterhin das Reiten auf die Reitwege beschränkt werden.

Die Kreise und kreisfreien Städte sollen bis 2018 im Zusammenwirken mit den Gemeinden, der Forstbehörde und den Waldbesitzer- und Reiterverbänden (also auch der VFD!) prüfen, welche Regelungen für das Reiten im Wald in ihrem Gebiet erforderlich und angemessen sind.

Hier sind wir (insbesondere unsere Reitwege-Beauftragten und andere Aktive in den Unterverbänden) gefordert! Der AK GWT wird bald eine Info-Veranstaltung dazu anbieten.

 

Hier findet ihr den aktuellen Gesetzentwurf und die Begründung. Wichtig für uns sind die §§ 58 ff. und § 83.

pdfLNatSchG-Entwurf_Stand_22.06.15.pdf273.45 kB

pdfLNatSchG-Begründung_Stand_22.06.15.pdf182.87 kB

Werbung