Im Rahmen des Bundesrechts regeln die einzelnen Länder die Einzelheiten des Reitrechts. Es ist erschreckend, wie extrem unterschiedlich das gehandhabt wird: In manchen Ländern herrscht eine reiterfreundliche Gesetzgebung und große Freizügigkeit, in anderen steht der Erholung suchende Freizeitreiter hilflos vor unverständlichen Verboten.
Dabei handelt es sich nicht einmal um Länder mit hoher Bevölkerungsdichte, in denen Einschränkungen für Reiter eher nachvollziehbar wären.
So lange nicht überall Reiten freizügig erlaubt ist, so lange Natursportarten nicht im Bundeswaldgesetz fest verankert sind, so lange ist für die VFD viel zu tun, und der Blick über die Grenze aus dem eigenen, reiterfreundlichen Land hinaus sollte jedem Freizeitreiter ein Anliegen sein!
- Bayern
- Baden-Württemberg
- Berlin-Brandenburg
- Hamburg/Schleswig-Holstein
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen/Bremen
- Nordrhein Westfalnen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Südtirol
- Thüringen
Ein übersichtliche Werk im Taschenbuchformat Reitrecht