Pferdezubehör empfohlen oder eine Wanderreitstation, unter Umständen sogar im Internet, und voll danebengelegen, vielleicht dadurch sogar ein ganzer Urlaub verdorben? Wer haftet eigentlich dafür? Wann muss ich als „Verbreiter“ einer solchen fehlerhaften Information für entstandene Schäden haften und wann nicht?

Darüber berichtet unsere VFD-Partnerin, Rechtsanwältin Ortrun Voss, auf den Seiten des VFD-LV NRW.

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