Am 03.07.12 hat das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, wonach den Tierschutzverbänden ein Klagerecht eingeräumt wird Dieses geschah nach Aussage des Verbraucherschutzministers Johannes Remmel um die Fürsprecher der Tiere zu stärken. Damit bestehe erstmalig ein gleichwertiger Rechtsschutz für Tiere und Tiernutzer. Die bisherigen Tierschutzgesetze und selbst die von Bundesministerin Aigner geplante Novelle des Tierschutzgesetzes gehen dem Verbraucherminister nicht weit genug. Er macht sich deshalb für diesen Gesetzentwurf stark. Er wünscht sich ebenfalls, dass weitere Länder folgen sollten. Nur in Bremen gibt es bisher dieses Recht. Spätestens im Herbst diesen Jahres wird sich nun das Parlament mit dem Thema befassen. Die Tierschutzvereine haben so z.B. die Möglichkeit, im Vorfeld von Genehmigungsverfahren, die in Zusammenhang mit der Haltung von Tieren stehen, für die Rechte der Tiere tätig zu werden.

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