Ab Juli fällt das Privileg des verringerten Umsatzsteuersatzes für Pferdekäufe weg. Der Begriff Pferde wurde aus dem Privilegparagraphen gestrichen. Der Bundestag hat Ende März dieser Änderung zugestimmt. Es sind dann anstelle von 7 % Mwst nunmehr 19 % Mwst. anzusetzen. Das wird zumindest dann zu einer Verteuerung führen, wenn der Verkäufer umsatzsteuerpflichtig ist oder der Käufer sich die Vorsteuer wiederholen möchte und deshalb die Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss. Bei Käufen unter Privatleuten wird sich nichts ändern, da die Netto- auch die Bruttobeträge sind.
"Damit es keine Steuernachforderungen vom Finanzamt gibt, sollte jeder, der mehrere Pferde im Jahr verkauft z.B. von seinem Steuerberater überprüfen lassen, ob er als Unternehmer im Sinne des Steuergesetzes gilt und damit umsatzsteuerpflichtig ist. Es gilt aber weiter die Möglichkeit der pauschalierten Umsatzsteuer", sagt die in Frankfurt (Oder) ansässige Rechtsanwältin.