In den meisten Wäldern des Kreises Lippe darf zukünftig auf allen Wegen geritten werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings:
- Wege innerhalb von festgelegten Sperrgebieten (s.u.),
- die nach den Vorschriften des LNatSchG gekennzeichneten Wanderwege, Wanderpfade und Sport- und Lehrpfade, die nicht zugleich als für Reiter mitbenutzbare Wanderwege gekennzeichnet sind sowie
- Wege innerhalb der durch Landschaftsplan festgesetzten Naturschutzgebiete - Für diese Gebiete gelten die Regelungen des jeweils maßgeblichen Landschaftsplanes.
In den Sperrgebieten ist das Reiten im Wald ausschließlich auf folgende Wege beschränkt:
- auf die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwege,
- auf die Reitrouten (gekennzeichnet durch Schilder mit Pferdekopf und Lippischer Rose auf weißem Grund) sowie
- auf die Wege, die zugleich als für Reiter mitbenutzbare Wanderwege gekennzeichnet sind (durch Schilder mit schwarzem Hufeisen auf weißem Grund).
Wir weisen darauf hin, dass sowohl das Reitverbot auf Wanderwegen, Wanderpfaden und Sport- und Lehrpfaden, als auch die Erlaubnis, "Reitrouten" und "mitbenutzbare Wanderwege" zu bereiten, im Landesnaturschutzgesetz nicht vorgesehen sind.
Wir danken unseren Reitwegebeauftragten Christina Enders und Jens Stock, die sich im Vorfeld sehr um eine gesetzeskonforme libearale Lösung bemüht haben und sich auch weiterhin für unsere Rechte einsetzen werden.
Hier findet ihr einen Auszug aus dem Amtsblatt: