Wir schätzen es alle, das Reiten und Bewegen durch Wald und Wiesen! Für uns Reiter, Fahrer oder Säumer, die ihren Sport natur- und landschaftsverträglich ausüben, ist das freie und aktive „in der Natur sein“ eine Selbstverständlichkeit. Dabei ist das freie Betretungsrecht von Natur und Landschaft eher ein fragiler Schatz, um den hart gerungen wird.
Die Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V. (VFD) wurde 1973 gegründet, Anlass war das drohende Reitverbot in Deutschlands Wäldern durch ein neues Bundeswaldgesetz (BWaldG). Das generelle Verbot konnte die VFD erfolgreich abwenden. So trat 1975 das Bundeswaldgesetz in Kraft und damit wurde der Zugang zum Wald gesetzlich erlaubt, ausdrücklich auch das Reiten auf Straßen und Wegen. Das BWaldG wurde bis heute nicht in allen Bundesländern einheitlich umgesetzt.
Die Umsetzung des Betretungsrechts, auch für Reiter, Fahrer und Säumer in der freien Natur gehört bis heute zu den Hauptaufgabenfelder der VFD.
Unser Ziel ist das verantwortungsbewusste Reiten, Fahren, Säumen auf allen von der Allgemeinheit nutzbaren Wegen ohne Unterscheidung von Wald und freier Landschaft. Dafür fordern wir:
- die bundesweite Umsetzung des Betretungsrechts (Reitrecht) laut aktuellem Bundesnaturschutzgesetz und Bundeswaldgesetz,
- freie Wege-Wahl,
- Minimierung von behördlicher Besucherlenkung,
- Wege-Markierungen nur als Orientierungshilfen und für alle Nutzer gleich,
- rechtliche und behördliche Einschränkungen nur in nachvollziehbaren Ausnahmen, zum Beispiel aus Artenschutzgründen und zur Sicherheit,
- Beteiligung der Pferdeverbände auf allen Ebenen an jeder Regelung (Gesetz, Verordnung, Allgemeinverfügung, Reitverbotsschild) die das Reiten einschränken kann!
DENN Reitwege sind keine Lösung: Sie schränken Reiter extrem ein, schließen andere Naturbesucher aus und ziehen eine Mehrbelastung der betroffenen Wege nach sich.
Birgit Hüsing schrieb am 17.12.2020 für die VFD dazu einen ausführlichen Artikel.