Der Jäger aus dem Westerwald, der einen Wolf erschossen hatte, wurde jetzt zu einer Geldstrafe von 3.500 EURO verurteilt, außerdem wurde ihm der Jagdschein entzogen. Verurteilt wurde er, weil er einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz begangen hat.

Wie bereits im VFDnet berichtet, hatte ein Jäger den ersten seit 120 Jahren in Rheinland-Pfalz angesiedelten Wolf erschossen: Nach seinen Aussagen dachte er, es handele sich um einen vorher wildernden Hund.

Der Jäger und sein Verteidiger hatten im Prozess angezweifelt, ob es sich tatsächlich um einen Wolf gehandelt hatte oder doch nur um einen Hund. Das Gericht urteilte, dass diese Tatsache unerheblich für die Strafe sei, weil in beiden Fällen ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegen würde, da der Jäger ein Wirbeltier ohne Grund getötet hat. Denn, obwohl der Jäger glaubte einen Hund vor sich zu haben, hätte er auch diesen nicht erschießen dürfen, da er zum Zeitpunkt des Schusses nicht gewildert hat.
Die Verteidigung hatte im Schlussplädoyer einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 4.000 EURO gefordert.

Soweit bekannt, überlegen sowohl Verteidigung, wie auch Staatsanwaltschaft bei der nächst höheren Instanz Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Werbung