Ein Hundehalter klagt nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Der Hundehalter, von Beruf Rechtsanwalt, ist der Auffassung, dass die deutsche Hundesteuer gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Diese Steuer sei willkürlich, weil sie in den Gemeinden unterschiedlich hoch ist. Außerdem werden lediglich Hunde besteuert, während für andere Tiere wie Katzen und Pferde keine Steuern erhoben werden. Seine Klagen beim Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen waren bereits erfolglos. Inzwischen hat er zu seinem Antrag auch 81.000 Unterschriften gesammelt, die er zusammen mit dem Antrag eingereicht hat. Die Hundesteuer bringt den Gemeinden enorme Einnahmen, so waren es laut statistischem Bundesamt im Jahr 2010 258 Mio. Euro. In anderen europäischen Ländern wurde die Hundesteuer bereits abgeschafft.