Veröffentlicht: 10. Oktober 2012 |
Categories:: BundesverbandGesetzeNews|
Geschrieben von Internetredaktion - Kirsten Raths |
Pferdezubehör empfohlen oder eine Wanderreitstation, unter Umständen sogar im Internet, und voll danebengelegen, vielleicht dadurch sogar ein ganzer Urlaub verdorben?
Wer haftet eigentlich dafür? Wann muss ich als „Verbreiter“ einer solchen fehlerhaften Information für entstandene Schäden haften und wann nicht?
Darüber berichtet unsere VFD-Partnerin, Rechtsanwältin Ortrun Voss, auf den Seiten des VFD-LV NRW.
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Diese sind auch für den internen Bereich notwendig. Ohne die Nutzung von Cookies ist die Anmeldung für den internen Bereich, sowie den Newsletter nicht möglich. Unser Angebot umfasst auch Dienste, die auf externe Quellen zugreifen. Ohne die Zustimmung können Sie diese Dienste nicht nutzen. Weiter setzten wir zur Auswertung unserer Webseite Google Analytics ein. Bitte akzeptieren Sie das Setzten von Cookies, die Nutzung von externen Diensten und Google Analytics.