Pressearbeit im Verein ist kein Kampfplatz, sondern eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe
Auch bei Interessenkonflikten müssen Pressewarte immer sachlich und bedacht bleiben

Wo viele Menschen – wie in Vereinen oder Organisationen – zusammenarbeiten, bleiben Auseinandersetzungen nicht aus. Geht es dabei um Inhalte der Vereinsarbeit, spricht nichts dagegen, darüber auch nach außen zu informieren. Das hat mit schmutziger Wäsche oder Nestbeschmutzung nichts zu tun, sofern sachlich und verantwortungsvoll mit der Informationsverbreitung umgegangen wird.

Dazu zwei Beispiele:

  1.  Der Sportwart oder Beauftragte eines Landes wird vom Vorstand abberufen oder von der Mitgliederversammlung abgewählt, weil es Diskrepanzen gab.
  •  hier interessiert vor allem die Mitglieder, warum das geschah – sie sind also entsprechend zu informieren und möglichst schon vorher einzubeziehen
  •  für die Zeitungen oder Zeitschriften sowie befreundete Verbände oder Partner ist hingegen nur der reine Fakt des Amtswechsels wesentlich.

Tipp: Es erfolgt nach außen eine Mitteilung über den neuen Verantwortlichen. Optional kann man einige Angaben zur Person, ein Foto und dessen Kontaktdaten an die Presse übermitteln. Diese Informationen zum neuen Mann oder der neuen Frau können zugleich an den eigenen Landeswebmaster und die Verbandszeitschrift gehen.

2. Wegen organisatorischer Probleme oder inhaltlicher Auseinandersetzungen sagt ein Landesverband die Teilnahme an einer Messe oder einer großen bereits angekündigten Veranstaltung ab.

  •  auch hier müssen die Mitglieder über Zeitung oder Infobriefe informiert werden und zudem Hintergrundinformationen erhalten.
  •  Bei der Information an die Medien kann man hier jedoch nicht auf die Nennung eines Grundes verzichten und sollte das auch nicht scheuen

(Etwa deutlich gestiegene Kosten für den Messestand, keine Einigung mit dem Veranstalter über Regelements oder unzumutbare Bedingungen vor Ort, aber auch Ausfall der eigenen Aktiven)

Gerade bei vorher groß angekündigten Aktivitäten ist es ein Gebot des Anstandes, sich auch um eine begründete Absage nicht zu drücken.

Die Würde des Menschen ……
Unzulässig – nicht nur im Presserecht – ist es jedoch, Menschen öffentlich herabzuwürdigen und zu diskreditieren. Wer etwa in einer Pressemitteilung behauptet, Willi Meier wäre völlig fehl am Platze gewesen, sei Kritik nicht zugänglich oder habe keine Ahnung von seinem Fach, überschreitet – auch wenn ein Vorstand eine solche Verlautbarung mal wünschen sollte - alle ethischen Regeln.

Es obliegt immer dem Pressewart oder Webmaster, bei nach außen gehenden Informationen sowohl den Presskodex als auch das Interesse seines Verbandes und die Wirkungen zu berücksichtigen.

 

Weitere Informationen:

Pressekodex.pdf

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