Ganz klar ist im Winter der Bewegungsspielraum für das Freizeit- und gewerbliche Fahren kleiner. Es gilt, sich unter dem Aspekt der Sicherheit vor allem auf die veränderten Wetter- und Lichtverhältnisse einzustimmen.

Das Fahren mit pferdegezogenen Gespannen im öffentlichen Verkehrsraum hat der Gesetzgeber eindeutig geregelt:

  • Gespanne zählen kraft Definition zu den Fahrzeugen. Ihre Führung unterliegt den Vorschriften der StVO. Damit müssen Kutschen Straßen benutzen. Das Fahren auf Geh- oder Radwegen ist nicht zulässig und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
  • An die lichttechnische Einrichtung von Fahrzeugen werden nach den Bestimmungen der StVZO (§ 66) klare Minimalanforderungen gestellt

Während der Dämmerung, bei Dunkelheit und immer dann, wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, müssen alle Fahrzeuge, also auch Kutschen, mit einer Beleuchtung ausgestattet sein, die nicht mehr als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht ist. Dabei muss das Fahrzeug

  • nach vorne mindestens mit einer Leuchte mit weißem Licht
  • nach hinten mindestens mit einer Leuchte mit rotem Licht.

ausgestattet sein. Die verwendeten Beleuchtung muss blendfrei sein.

Zusätzlich sind für alle Fahrzeuge Rückstrahler, sog. „Katzenaugen“, vorgeschrieben. Dreieckige Rückstrahler, wie sie für den Anhängerbetrieb eingesetzt werden, sind nicht zulässig. Alle Rückstrahler müssen reflektieren und dürfen deshalb nicht verschmutzt sein.

Im eigenen Interesse und zur Erhöhung der Sicherheit sollen weitere lichttechnische Einrichtungen verwendet werden, z.B. weiße, nach vorne wirkende Reflektoren sein.

Warnwesten oder zumindest reflektierende Oberarmbänder für die Personen auf der Kutsche müssen mitgeführt werden. Besser ist es, sie zu tragen, weil andere Verkehrsteilnehmer ein Gespann schneller und besser erkennen können und im Falle eines Absteigens des Beifahrers zu erforderlichen Hilfsleistungen die Warnkleidung dessen Sicherheit erhöht. Zusätzliche Reflektorartikel für die Pferde stehen zur Auswahl: Fußbänder, Gamaschen und Hufglocken, reflektierende Leinen- und Stirnbandbezüge, Brustreflektoren, Schweifbänder und Reflektordecken etc.
Das Angebot ist groß und die Wetterlage entscheidet über den Einsatz.

Fazit: Ausfahrten in den Herbst- und Wintermonaten sollen mit „Augenmaß“ durchgeführt werden. Die Überprüfung der Fahrzeuge und ihre technische, allem voran die lichttechnische Ausstattung rücken in den Wintermonaten auf der Prioritätenliste nach ganz oben.

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