BERLIN Am Montag (14.10.) fand die öffentliche Anhörung zur Novelle des Tierschutzgesetzes im Bundestag statt. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat sich über zwei Stunden mit dem vorgelegten Gesetzentwurf beschäftigt. 

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, „den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung von Tieren umfassend zu verbessern“, schreibt die Regierung. Dazu sollen Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes geschlossen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden, heißt es in dem Gesetzentwurf.  

Hier ist die Anhörung im Livestream:  
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a10_ernaehrung_landwirtschaft/anhoerungen/1022168-1022168

Mit dem Entwurf sollen Tiere in Deutschland konsequent vor vermeidbaren Schmerzen, Leiden und Schäden geschützt werden. Weiterhin soll das Bewusstsein für die Rechte der Tiere gestärkt werden. So sollen auch Tintenfische und Hummer umfassender geschützt werden. Pferde werden weder im derzeit geltenden Tierschutzgesetz noch im Novellierungsentwurf berücksichtigt.  

Experten sehen Nachbesserungsbedarf bei den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfen. Das wurde während der öffentlichen Anhörung deutlich. 

Die Stellungnahme der Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V. (VFD) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes wurde wie alle anderen Stellungnahmen an die Fraktionen weitergeleitet.  

Die VFD bezieht sich in dieser Stellungnahme auf Equiden, also Pferde, Esel und Mulis. Ergänzend hat die VFD dringlich darauf hinwiesen, dass die speziellen Bedürfnisse der Esel und teilweise auch Mulis nicht in allen Fällen, mit denen der Pferde gleichzusetzen sind. Die VFD hat zu einzelnen Vorschriften des Referentenentwurfes und den erforderlichen Änderungen Stellung genommen: 

  • § 2b auch in Verbindung mit § 21 RefE Anbindehaltung und Zubehör 
  • § 3 Einzelhaltung 
  • § 11 Abs. 2a das Führen von Bestandsbüchern für Equiden 
  • § 11 c Abs. 3 Nutztierstatus 
  • §12 Verbringungs- und Haltungsverbot; Einfuhrverbot für PMSG und das Blut trächtiger Tiere;  
  • §12a (neu) Ausfuhrverbot nach Hochrisikostaaten 
  • § 16k Bestellung eines Bundesbeauftragten oder einer Bundesbeauftragten 

Als Interessenvertretung der Freizeitreiter und -fahrer hat die VFD zu dem Referentenentwurf Stellung genommen. Die VFD würde es sehr begrüßen, wenn die oben genannten Anregungen im Gesetz Berücksichtigung finden. Sie bittet im Übrigen, zu weiteren Anhörungen zum oben genannten Gesetzentwurf ein- bzw. hinzugeladen zu werden. Diese Option kann dem barrierefreien fachlichen Austausch bzw. der Klärung aufkommender neuer oder bisher ungeklärter Fragen dienen. 

Die vollständige Stellungnahme der VFD kann hier eingesehen werden: VFD-Stellungnahme Tierschutzgesetz

Pferde sind nicht, wie bereits andere Nutztierarten in der Tierschutz-Nutztierhaltungverordnung berücksichtigt. Die Anforderungen an den Tierschutz in Pferdesport und Haltung wurden im Rahmen zweier Leitlinien formuliert. Diese ergänzen die allgemeinen Anforderungen durch das Tierschutzgesetz.  Eine flächendeckende Umsetzung der Leitlinien zum Schutz der Pferde ist wichtig.   Gerade auch in sogenannten „Grauzonen“ sind dabei klare Regelungen wichtig.  

Quellen:

Werbung