Auch Kutscher/-innen können sich zum Erwerb der Abzeichen anmelden. Einziger Wermutstropfen für Gespannfahrer ist zurzeit, dass auf den Abzeichen ein Reiter abgebildet ist und die Aufschrift „VFD Leistungsabzeichen Wanderreiter“ steht.
Der AK-Fahren hat den BV angeschrieben, um diesen Umstand zu ändern und Abzeichen herstellen zu lassen mit denen sich auch Fahrer identifizieren können.
Für diejenigen, die sich aber vom Reiter auf dem Abzeichen nicht abschrecken lassen, ist es eine sehr schöne Auszeichnung für eine absolvierte Streckenfahrt.
Die geforderte Leistung für die Abzeichen ist:
in Bronze 50 km fahren/reiten in zwei Tagen
in Silber 100 km fahren/reiten in drei Tagen
in Gold 200 km fahren/reiten in sechs Tagen
Zum Erlangen der Abzeichen ist folgende Vorgehensweise zu befolgen:
- Um die Auszeichnung mit einem Leistungsabzeichen zu erlangen, muss die Wanderfahrt/-ritt spätestens 14 Tage vor Beginn der Fahrt/Ritt, dem zuständigen Landessportwart oder den vertretenden Vorstand gemeldet werden und durch diese als Nachweis für die geforderte Leistung genehmigt sein.
- Die erforderliche Leistung ist durch ein korrekt ausgefülltes „Ritt-, Fahrt- und Ausbildungsbestätigungsbuch der VFD“ (erhältlich im „VFD-Shop“) nachzuweisen.
- Der zuständige Sportwart oder sein vertretender Vorstand hat das Buch hinsichtlich der korrekten Ausstellung der Fahrt-/Rittnachweise und der erforderlichen Unterschriften zu prüfen.
- Sind alle Kriterien positiv erfüllt sind die Leistungsabzeichen im Rahmen der Veranstaltung oder bei einem anderen passenden Anlass zu vergeben.