Besonderes Augenmerk legten die Beamten bei den Kontrollen der insgesamt 89 pferdewirtschaftlichen Betriebe auf die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten des Arbeitgebers sowie die Einhaltung der Arbeitsgenehmigungen von ausländischen Arbeitnehmern. Insgesamt überprüften sie 164 Personen und nahmen Einsicht in die Geschäftsunterlagen der Arbeitgeber.
Das vorläufige Ergebnis:
Neun osteuropäische Arbeitskräfte konnten keine Arbeitsgenehmigungen vorlegen. Gegen sie und ihre Arbeitgeber leiteten die Beamten Bußgeldverfahren ein.
Drei dieser Arbeitgeber werden zusätzlich wegen Vorenthalten von Arbeitsentgelt bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, da die festgestellte Beschäftigungsdauer jeweils zu einer Sozialversicherungspflicht führte.
Ein Reitstallbetreiber, welcher seine polnischen Helfer über einen Zeitraum von vier Jahren nicht angemeldet hatte, muss sich auf eine Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in erheblicher Höhe einstellen. Die Ermittlungen dauern an.
Ob es für mehrere selbständige polnische Hufschmiede, die außer einer Zange und einem Hammer kein weiteres Werkzeug bei sich führten, zu einer Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen kommt, wird derzeit noch geprüft. Hier liegt der Verdacht auf so genannte Scheinselbstständigkeit nahe.
Die Ermittler werten derzeit alle gesammelten Erkenntnisse aus. Aufgrund der Vielzahl und des erheblichen Umfangs der festgestellten Verstöße ist davon auszugehen, dass mit dieser Schwerpunktaktion bisher nur ein Teil der Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden konnte. Folgeprüfungen sind in Vorbereitung.