Erste Geldstrafen wegen fehlenden Equidenpasses
Im Landkreis Reutlingen wurde vor kurzem einer Pferdebesitzerin ein Bußgeldbescheid wegen fehlendem Equidenpass zugestellt.

Die Pferdebesitzerin hielt ihr 35-jähriges Gnadenbrot-Pferd am Haus. Als dieses verstarb und abgeholt wurde, wurde vom Abdecker eine entsprechende Anzeige beim Landratsamt gemacht, dass der Equidenpass nicht vorlag. Daraufhin erhielt die Pferdehalterin einen Bußgeldbescheid vom Landratsamt.

Die Pferdehalterin ging gerichtlich gegen diesen Bescheid vor. Auf das Bußgeld wurde am Ende dann verzichtet, allerdings nur deshalb, da das Gericht entschied, dass durch die Teilnahme an den Verhandlungen und die Kosten für das Gerichtsverfahren der Halterin größerer Schaden entstanden ist, als dies bei dem Bußgeldbescheid der Fall gewesen wäre. Außerdem hätte Sie durch das Halten eines Gnadenbrotpferdes schon genügend Stunden im Tierschutz abgeleistet.

Für die Zukunft wird aber darauf hingewiesen, dass es für jeden Equiden den entsprechenden Pass geben muss. Diesen erhält der Pferdehalter beim LKV in Stuttgart (dem Landesverband Baden-Württemberg für Leistungsprüfungen in der Tierzucht, einer Selbsthilfeorganisation der Landwirtschaft) und muss dann noch vom örtlichen Tierarzt ausgefüllt und bestätigt werden.

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