Ein Grund zum Feiern

Ab dem 1. Juli 2006 können nun auch die Mitglieder der VFD Baden-Württemberg (wie in anderen Bundesländern schon länger möglich) einmal im Jahr eine kostenlose Erstauskunft von einer Rechtsanwältin erhalten. Für uns angeschlossenen Vereine muss diese Auskunft von dem 1. Vorsitzenden geltend gemacht werden und kann nur für den Verein, aber nicht dessen einzelne Mitgliedern sein.
Wir schätzen uns glücklich, Frau Rechtsanwältin Angelika Schweizer für diese Aufgabe gefunden zu haben und unseren Mitgliedern somit einen neuen Service anbieten zu können.
Frau Schweizer betreibt in Stuttgart zusammen mit ihrem Partner eine Anwaltskanzlei.
Frau Schweizer ist selbst Reiterin und Pferdebesitzerin und versteht aus diesem Grunde die Sorgen von uns "Reitern" sehr gut.

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