Auch für den Pferdepensionsvertrag gilt, dass eine schuldhafte Verletzung des Pflichtenkataloges grundsätzlich zur Haftung des Pferdepensionsbetreibers führt.

Rechtsanwalt und Mediator Frank Richter aus Dossenheim ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Tierrechts tätig und veröffentlicht unter anderem auch in einigen Pferdezeitschriften. Herr Richter hat der VFD einige interessante Artikel über Rechtsfälle im Bereich der Pferdehaltung zur Verfügung gestellt. An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank dafür.
Gerne steht er nach Vereinbarung auch für Vorträge z.B. bei VFD-Treffs zur Verfügung.

Kontakt:

Rechtsanwalt Frank Richter
Kastanienweg 75a
D-69221 Dossenheim
Tel.: +49 - (0) 6221 - 727 4619
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Hinweis:  eine individuelle Rechtsberatung ist nur im Rahmen eines Mandats möglich.

 

 Thorben Wengert pixelio.deIn dem heutigen Artikel geht es um Haftungsrisiken für Pferdepensionsbetreiber. pdfHaftung_Pferdestallbetreiber.pdf82.19 kB

 

Titelbild:  Thorben Wengert  / pixelio.de

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