Aufgrund der derzeitigen Coronabestimmungen und lt Vorstandsbeschluss werden wir unsere Mitgliederversammlung online mittels Zoommeeting durchführen. Diese mögliche Änderung der Versammlung von einer Präsenzsitzung zu einer Onlineveranstaltung wurde euch ebenfalls in der Einladung mitgeteilt.
Die Grundlage hierfür ist dass Gesetz über Maßnahmen im Gesellschaftsrecht u.a. zur Bekämpfung der COVID19-Pandemie (COVMG), Absatz II, Punkt 4 Vereine / Genossenschaften, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist.
Hierin heißt es u.a.: "......Auch ohne ausdrückliche satzungsmäßige Ermächtigung soll der Vorstand den Vereinsmitgliedern ermöglichen können, an einer Mitgliederversammlung nicht-physisch teilzunehmen und ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben, sowie ihre Stimmen für eine Mitgliederversammlung vorab schriftlich abzugeben......."
Den Link zur Onlineversammlung erhaltet ihr rechtzeitig per Mail. Alternativ könnt ihr diesen auch bei der Landesgeschäftsstelle anfordern.
In Zeiten von Corona ist es doppelt wichtig, sich rechtzeitig anzumelden. Deshalb gebt uns bitte bis zum 20.02.2021 Bescheid, ob ihr dabei seid. Danke.