Am 08.06.2020 tritt eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in Niedersachsen in Kraft. Hier finden sich weitere Lockerungen die auch uns als Verein und wieder den Pferdebereich betreffen.

Hier ist die gesamte Verordnung
pdf21067_CoronaVO_Lesefassung_ab_08-06-2020.pdf350.96 kB

 

Wichtig für die Vereinsarbeit

Mit der neuen Verordnung dürfen nun wieder Vorstandssitzungen unter Auflagen stattfinden. Hierzu der entsprechende Auszug:
"§ 1 (5 a) Abweichend von Absatz 5 Satz 1 können gewählte Gremien von öffentlichrechtlichen Körperschaften sowie von Vereinen, Initiativen oder anderen ehrenamtlichen Zusammenschlüssen Sitzungen und Zusammenkünfte durchführen, wenn sichergestellt ist, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Einrichtung sowie beim Aufenthalt in der Einrichtung einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einhält."

 

Wie siehts aus beim Sport? Dürfen wieder geführte Ritte stattfinden?

Bei der Durchführung des Sportes ist es nach wie vor wichtig, dass Abstand gehalten wird, keine Warteschlangen entstehen und Zuschauer sind auch noch nicht erlaubt. 

Im öffentlichen Raum ist soweit möglich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu halten. Dies gilt nicht gegenüber Personen, die dem eigenen Hausstand oder einem weiteren Hausstand angehören. Bei körperlicher und sportlicher Betätigung gelten sogar 2 Meter. Hierbei dürfen auch Gruppen zusammenkommen, wenn diese durch eine Trainerin oder einen Trainer angeleitet werden und ein Abstand von mindestens 2 Metern jeder Person zu jeder anderen teilnehmenden Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, eingehalten wird.

Letzteres würde uns dann auch wieder die Durchführung von geführten Ritten erlauben.

 

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Die Veranstaltung von Kutschfahrten ist zulässig, wenn die Personen in der Kutsche eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Darüber hinaus ist beim Besteigen und Verlassen der Kutsche sowie zwischen dem Sitzplatz jeder Person ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand oder einem weiteren Hausstand gehört, einzuhalten. 

 

Bitte beachtet, hier sind Auszüge aufgeführt. Bitte immer die ausführliche Verordnung durchlesen.

Und ganz wichtig, schaut immer auch in die Ausführungen eurer Städte, Kreise und Gemeinden. Es kann immer zu regionalen Verschärfungen kommen. Auch einzelne Betriebe können für sich strengere Regelungen treffen.

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