Auf einem Rastplatz, irgendwo auf einer Autobahn in Deutschland kontrolliert die Polizei nachts einen Sprinter. Im Laderaum entdecken sie neben diversem Sperrmüll auch vier Sättel. Bei den Polizeibeamten kommt aufgrund verschiedener Erkenntnisse der Verdacht auf, dass die Sättel von den beiden Insassen des Sprinters mit hoher Wahrscheinlichkeit entwendet wurden. Die Sättel werden sichergestellt.
Auf der Dienststelle beginnt für die Polizisten nun die Recherche nach den Eigentümern der Sättel und die Zuordnung zu möglichen Straftaten.
Bei einem der Sättel entdecken sie auf dem oberen Sattelblatt eine lange Nummer mit Zahlen und Buchstaben. Darüber sind zwei Pferdeköpfe und die Buchstaben VFD eingestanzt.
Die Buchstaben-/Zahlenkombination geben sie als Suchwort in die bundesweite Fahndungsdatei der Polizei ein.
Treffer – der Sattel wurde vor einem Monat in der Nähe von Soltau in Niedersachsen entwendet. Die Strafanzeige enthält auch ein Abbild des Sattelpasses. Das Foto und die Beschreibung passen zu dem vorliegenden Sattel. Am nächsten Tag erfährt die Eigentümerin die gute Nachricht.
Ein zweiter Sattel hat ebenfalls diese Codenummer, er ist aber nicht gespeichert. Die Beamten finden im Internet unter VFD die Sattelcodierung. Über die Bundesgeschäftsstelle kann der Eigentümer ermittelt werden. Er hatte den Diebstahl noch gar nicht bemerkt.
Die anderen zwei Sättel haben teilweise zwar auch Nummern, diese ergeben in der Datei aber keinen Treffer. Bilder der Sättel werden an alle Polizeidienststellen in Deutschland verschickt. Nach zwei Tagen meldet sich ein Sachbearbeiter. Einen der Sättel konnte er anhand einer vorhandenen Beschreibung einer Strafanzeige zuordnen. Die Geschädigte hatte bei der Anzeigenaufnahme keine Bilder ihres Sattels gehabt.
Für den vierten Sattel kommt keine Rückmeldung zu einer Straftat und er lässt auch nicht über den Hersteller dem Besitzer zuordnen.
Ca. 90 % aller vermutlich gestohlenen Gegenstände müssen an Tatverdächtige zurückgegeben werden, weil der rechtmäßige Eigentümer sich nicht ermitteln lässt!
Aber die ersten beiden Eigentümer hatten sich vorher bei der VFD über Sattelcodierung informiert und ihren Sattel bei einem Termin codieren lassen und so die Ermittlung ihrer Daten nicht dem Zufall überlassen.
→ Termine bei den Codierbeauftragten: http://www.vfdnet.de/index.php/niedersachsen-bremen/niedersachsen-bremen-kontakte
Auf den Sattel wurden an einer gut erkennbaren Stelle die Codierummer und das VFD-Logo eingestanzt. Zusätzlich erhielt sie einen Sattelpass mit Foto und Beschreibung des Sattels und darüber hinaus eine Stallplakette mit dem Hinweis „Diebstahl lohnt sich nicht/Dieser Sattel ist registriert“.
Als sie nun doch den Diebstahl ihres Sattels bei der Polizei melden musste, konnte sie den Sattelpass an die aufnehmenden Beamten übergeben. Er erleichtert die Arbeit der Polizei.
Laut Landeskriminalamt wurden in Niedersachsen im Jahr 2013 249 Sättel entwendet.
Darum ist eine Codierung des Sattels sinnvoll!
→ Alle, für die Polizei wichtigen Daten werden im Sattelpass der VFD eingetragen. Zusätzlich kann er eingescannt und als Datei der Anzeige angehängt werden.
→ Die Codiernummer ist individuell und damit speicherfähiges Merkmal des Sattels in bundes- und internationalen Fahndungsdateien der Polizei!
→ Auch Laien können anhand der Initialen erkennen, ob ihnen ein gestohlener Sattel angeboten wird.
→ Die Codierung erfolgt grds. an gut sichtbarer Stelle in den Sattel, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen.
→ Die Polizei kann bei Kontrollen über die Codiernummer feststellen, ob ihnen ein gestohlener Sattel vorliegt und ihn dem Eigentümer zuordnen.
Anliegend zwei Artikel der Neuen Osnabrücker Zeitung zur Statistik des LKA bzgl. den Satteldiebstählen aus de Jahren 2013 und 2014.