Pferdehalter sind, wie alle Nutztierhalter, verpflichtet, ihre Bestände per 3. Januar der Tierseuchenkasse zu melden. Bei Pensionsbetrieben wird dieses allgemein von dem Pensionsgeber erledigt, dennoch liegt die Verantwortung für die Meldung immer bei dem Eigentümer.
Wer sein Pferd schon bei der Tierseuchenkasse angemeldet hat, bekommt in diesen Tagen ein Schreiben mit der Aufforderung, den Pferdebestand am 3. Januar zu melden. Wer dieses Schreiben nicht erhält und sein Pferd in Eigenregie hält, sollte sich schnellstens an die Tierseuchenkasse wenden. Dieses kann auch online geschehen. Allerdings muss dann eine Registriernummer vom zuständigen Veterinäramt vorhanden sein.
Wer sein Pferd in einem Pensionsbetrieb eigestellt hat, sollte in jedem Falle nachgefragen, ob die Pferde sämtlich gemeldet sind, notfalls sollte man, wenn kein eindeutiger Nachweis erfolgt, selber aktiv werden. Der Beitrag ist verhältnismäßig gering, im Fall einer Tierseuche aber gut angelegt.
Informationen geben die Veterinärämter der Kommunen und die Tierseuchenkasse in Hannover.