Wir haben es bereits in der Pferd & Freizeit angekündigt: Die VFD NRW hat 8 Fragen rund um die Themen Reiten und Pferdehaltung gestellt. Die Fragen sind sehr knapp gehalten, da die Anzahl der Zeichen begrenzt war.

Hier veröffentlichen wir die Antworten der Parteien in der Reihenfolge des Eingangs bei uns:

Wie sorgen Sie für die Einhaltung der Tierschutz-Leitlinien in Pferdehaltung und Pferdesport? Beispiele: Kleine Anfrage der GRÜNEN zum Landgestüt Warendorf, kommunale Sportförderung für Innen-Boxen ohne täglichen Auslauf. Barren, Rollkur, zu fest zugezogene Nasenriemen im Turniersport.

Antwort der FDP: Wir setzen uns bei der Nutzung von Pferden im Freizeitbereich für praxistaugliche Regelungen mit Augenmaß ein. Wir treten für eine verantwortungsvolle Tierhaltung ein, auch im Spitzensport. Mehr Tierwohl wollen wir durch Förderung von Beratung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und praxistaugliche Regelungen partnerschaftlich mit den Vereinen und den pferdehaltenden und landwirtschaftlichen Betrieben erreichen. Gegen pauschale und oftmals wenig ergebnisorientierte Auflagen und fachlich nicht gerechtfertigte Verbote, wehren wir uns ebenso wie eine Vorverurteilung des Reitsports und der Pferdebranche.

 

Antwort der GRÜNEN: Um die Einhaltung von Tierschutzvorgaben bestmöglich zu gewährleisten, bedarf es wirksamer Kontrollen. Dazu ist es unerlässlich, dass die Veterinärämter in NRW sowohl personell als auch finanziell so ausgestattet sind, dass sie ihre Kontrollaufgaben vollumfänglich erfüllen können, aber auch beratend zur Seite stehen können. Verbände können zusammen mit ihren Mitgliedern Missstände identifizieren und mit Leitfäden zur praxisnahen Umsetzung von Vorgaben beitragen.

 

Antwort der SPD: Auch für die Pferdehaltung und den Reitsport gelten die Prinzipien des Tierschutzgesetzes. Der tierschutzgerechte Umgang mit Pferden verlangt ein breites Wissen. Die Vereinigung der Freizeitreiter kann in Zusammenarbeit mit ihren Mitgliedern hierzu wichtige Beiträge leisten. Wir halten, wie erwähnt, die Leitlinien der Bundesregierung „Tierschutz im Pferdesport“ für aktuell und praxistauglich. Bei einer konsequenten Anwendung dieser Leitlinien würde dies den Tierschutz im Pferdesport verbessern.

 

Antwort der CDU: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Das ist der Grundsatz des Tierschutzgesetzes, der unsere Politik leitet. Tiere sind unsere Mitgeschöpfe. Egal, ob es sich um unsere Heimtiere, um landwirtschaftliche Nutztiere oder um Pferde handelt, wir müssen anständig mit ihnen umgehen. Als Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Landgestüt Warendorf eine besondere Vorbildrolle inne. Diese Vorbildfunktion trifft auch die dem Landgestüt angegliederte Deutsche Reitschule als Aus- und Fortbildungsstätte für Berufsreiterinnen und Berufsreiter, Pferdewirtinnen und Pferdewirte, Reitlehrerinnen und Reitlehrer. In beiden Institutionen sollten daher Vorgaben zur artgemäßen und tierschutzgerechten Haltung von Pferden in besonderem Maße umgesetzt werden. Uns geht es aber nicht nur um die entsprechende Verankerung des Tierschutzes in den Parteiprogrammen, sondern wir bringen den Tierschutz auch im konkreten Regierungshandeln voran. Für die nächste Legislaturperiode haben wir uns weitere Verbesserungen für den Tierschutz vorgenommen. Eines der wichtigsten Vorhaben ist der gesamte Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung hin zu mehr Tierwohl.

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