Kaum ein Reiter/Fahrer kommt in seiner „Karriere“ ohne fachkundige Hilfe aus. Für den Reitanfänger ist die persönliche Betreuung durch einen bestimmten Trainer von erheblicher Bedeutung. Verlässt dieser Reitlehrer sodann den Reitstall, kann dies zur fristlosen Kündigung berechtigen. Dies zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München aus dem Jahre 2009. Das Amtsgericht München hatte über folgenden Fall zu befinden:
Ein Ehepaar betrieb einen Reitstall. Im Mai 2008 kam der spätere Beklagte zu ihnen und nahm eine Probereitstunde. Anschließend schloss er einen Mitgliedschaftsvertrag für den Zeitraum 06. Mai 2008 bis 06. Juni 2009.
Bedingt durch eheliche Streitigkeiten hat der Ehemann die Anlage mit einem Teil der Pferde verlassen und einen eigenen Reitstall eröffnet. Daraufhin kündigte der Beklagte fristlos seine Mitgliedschaft und zahlte auch keine Beiträge mehr. Er argumentierte damit, dass es ihm auf die Betreuung durch den Ehemann, der ihn auch auf Ausritten begleitet hat, angekommen sei. Es habe sich ein solides Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Reitlehrer entwickelt. Die Betreuung durch den Reitlehrer sei ihm bei Vertragsabschluss auch zugesichert worden. Darüber hinaus habe der Reitlehrer die Pferde, auf denen er bislang geritten sei, mitgenommen.
Die Ehefrau nahm die fristlose Kündigung nicht an. Sie argumentiert damit, dass sie über die gleiche Ausbildung wie ihr Ehemann verfüge. Auch habe sie einen anderen Reitlehrer unter Vertrag. Sie verklagte daher den Reitschüler auf Zahlung.
Das Amtsgericht München kam zu dem Ergebnis, dass die fristlose Kündigung wirksam sei. Die Fortsetzung des Vertragesverhältnisses sei dem Beklagten nicht zumutbar. Besonders für einen Reitanfänger spiele die persönliche Betreuung eine bedeutende Rolle. Die fachliche Anleitung sei hier in dem ersten Monat allein durch den Ehemann erfolgt. Das Amtsgericht München hielt es daher für nachvollziehbar, dass dem Reitschüler dieses Vertrauensverhältnis von besonderer Bedeutung war.
Weitere Informationen zu Ortrun Voß und ihren Fällen gibt es unter http://www.rechtsanwaeltin-voss.de/