In erster Linie geht es nicht darum, wie in Hessen aktuell, die Betretungsrechte von Reitern und Radlern neu zu regeln. Aber trotzdem sind auch für Reiter einige Änderungen geplant.
Den Grünen geht es in erster Linie darum, zukünftig den freien Zugang zum Strand und Watt an Nord- und Ostsee (und zwar ohne extra Strandsteuer) zu ermöglichen. Auch die Waldkindergärten und Waldklassenzimmer sollen bei der Nutzung von Wald und Landschaft besser gestellt werden. Hier waren bisher Nutzungsabgaben zu zahlen. Der Gemeinwohlcharakter der Umwelt soll durch den Gesetzentwurf hervorgehoben werden. Auch Zelten in.der freien Landschaft und der Zugang zu Gewässern und Erholungsgebieten soll ermöglicht werden, auch wenn der Erholungssuchende dabei private Grundstücke betreten muss. Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen sollen zukünftig gebührenfrei durchgeführt werden können. Naturschutzgebiete und besondere Biotope sollen selbstverständlich weiterhin geschützt bleiben. Christian Meyer von den Grünen betont: "Natur ist für alle da und darf nicht privatisiert oder kommerzialisiert werden ..... Dazu wollen wir auch die Mentalität im Agrarministerium verändern. Nicht überlegen, wo man wie bei den Binnenstränden und Waldgebühren neue Einnahmen erschließen kann, sondern überlegen wie der Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Allgemeingut Natur vernünftig gestaltet und erleichtert werden kann. Auch die Landesforsten dürfen bei Wald nicht nur an Geld denken, sondern müssen auch die Erholungs- und Umweltbildungsfunktion stärker beachten."
Kommen wir zu den Reitern:
bisher galt für die freie Landschaft und den Wald folgendes für die Reiter in Niedersachsen:
Das Reiten ist auf gekennzeichneten Reitwegen und auf Fahrwegen (§25 Abs.2 Satz 2) gestattet. Die Gestattung erstreckt sich nicht auf Fahrwege, die durch Beschilderung als Radwege gekennzeichnet sind.
Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die von zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können.
Grundsätzlich ist geplant, die Regelungen für das Betreten der freien Landschaft aus dem jetzt geltenden Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) herauszunehmen. Dort sollen lediglich die bisherigen Regelungen zum Betreten des Waldes weiter gelten. In dem neu vorgeschlagenen Gesetz werden dann die Betretungsrechte für die freie Landschaft geregelt. Im Wald soll jedoch das Recht Wege zu sperren eingeschränkt werden.
Neu sollen zum § 30 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) die Paragrafen § 30 a - h eingefügt werden. Besonders interessant für Reiter sind die Paragrafen a und b. Danach soll zukünftig jeder Erholungssuchende in der freien Landschaft neben den öffentlichen Straßen und Wegen auch Privatwege (private Straßen und Wege aller Art) sowie Wegeränder zum Zwecke der Erholung unentgeltlich betreten können. Für Reiter sowie Fahrradfahrer ist allerdings eine zusätzliche Einschränkung geplant: sie dürfen Privatwege nur benutzen, wenn diese trittfest oder als Reit- oder Fahrradwege gekennzeichnet sind. Die benutzten Wege müssen in der freien Landschaft also nicht mehr zweispurig und ganzjährig befahrbar sein. Im Wald sollen die bisherigen Regelungen jedoch bestehen bleiben.
Die Regelungen gelten natürlich nicht für eingezäunte Grundstücke die bebaut sind oder als Garten, für den Obstanbau oder die Teichwirtschaft genutzt werden.
Wanderwege, Mountainbikewege und Reitwege sollen durch eine Kennzeichnung ausgewiesen werden. Eigentümer haben Markierungen zu dulden. Wanderwege sowie Lehrpfade dürfen nicht als Reitwege gekennzeichnet werden.
Für die Benutzung des Strandes durch Reiter ist folgendes vorgesehen: Das Reiten und das Mitführen von Hunden ist auf Strandabschnitten mit regem Badebetrieb in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September verboten, wenn nicht die Gemeinde im Rahmen einer zugelassenen Sondernutzung etwas anderes bestimmt.
Es bleibt zu beobachten, was aus diesem Gesetzentwurf wird.
Die Rede von Christian Meyer findet ihr hier: http://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/cms/default/dok/414/Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Den vorgelegten Gesetzentwurf findet ihr hier: http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/4501-5000/16-4983.pdf