Beinahe 100 Pferdefreunde wussten die richtige Antwort wie man sich richtig beleuchtet in Dämmerung und Dunkelheit beim Ausritt sichtbar macht. Allerdings ließen sich durch das Foto auch einige Pferdefreunde auf die falsche Fährte locken.
Der Gesetzgeber schreibt im § 28 StVO vor, dass zur Beleuchtung vorne eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht und nach hinten ein rotes Licht zu verwenden ist. Diese ist auf der linken Seite nach vorn und hinten gut sichtbar mitzuführen. Wer es versäumt dafür Sorge zu tragen, haftet für den Schaden, sollte es in der Dämmerung oder in der Dunkelheit zu einem Unfall mit dem Pferd kommen. Zusätzlich eingesetzte Reflektorbänder an Bekleidung und Pferd erhöhen die persönliche Sicherheit.
Mehr Infos zum Thema bietet dieser Expertentipp.
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Die nächste Möglichkeit mitzumachen und zu gewinnen gibt es am 01. März 2012