Noch viel zu häufig bieten Reiter aufgrund von „unzulässig“ verlorenen Pferdeäpfeln Anlass für unsere Mitmenschen, gegen uns Pferdeleute zu wettern. Hinterher die Wogen zu glätten ist immer schwerer, als solche Diskussionen gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Ganz klar, wer Pferdeäpfel auf Fuß- oder Radwegen hinterlässt, wo Reiten ohnehin verboten ist, verhält sich rücksichtslos. Hier können wir uns alle gegenseitig ermahnen und erziehen. Wir sollten uns im Klaren darüber sein, dass wir nicht nur uns selbst oder unserem naheliegende Reitstall/Pferdehof, sondern letztendlich der gesamten Reiter-Lobby schaden.
Und, nicht nur, dass es selbstverständlich für uns sein sollte, unseren „Dreck“ zu beseitigen, wir sind auch nach der STVO dazu verpflichtet und zwar nach §32 Verkehrshindernisse
„(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und …“
Falls wir doch mal in die Lage kommen sollten, steigen wir selbstverständlich ab, schieben die Äppel beiseite oder hinterlassen ggf. einen guten Eindruck, indem wir die Kommunikation mit „Augenzeugen“ suchen. Man kann Anwohner, den Fährmann, den Imbiss-/Gaststättenbetreiber etc. für die Beseitigung der Äppel um Besen und Schaufel bitten, damit zeigen wir Verantwortung und Rücksichtnahme und nicht selten heißt es dann: Ach, lassen Sie nur, ich kümmere mich darum oder nehme sie für meinen Garten!
Letztendlich kann man darüber streiten, ob Pferdeäpfel tatsächlich den Straßenverkehr beeinträchtigen oder gar gefährden. Jedoch bedeuten sie in jedem Fall eine Gefährdung für Fußgänger oder Radfahrer.
Im Wesentlichen geht es um rücksichtsvolles Miteinander mit unseren Mitmenschen und in der Natur mit allen anderen aktiv Erholungsuchenden.
Unser guter Ruf als Reiter und/oder Fahrer steht auf dem Spiel!
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