Die Grundlage hierfür ist dass Gesetz über Maßnahmen im Gesellschaftsrecht u.a. zur Bekämpfung der COVID19-Pandemie (COVMG), Absatz II, Punkt 4 Vereine / Genossenschaften, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist.
Die Grundlage hierfür ist dass Gesetz über Maßnahmen im Gesellschaftsrecht u.a. zur Bekämpfung der COVID19-Pandemie (COVMG), Absatz II, Punkt 4 Vereine / Genossenschaften, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist.