Jeder VFD-Ausbilder ist verpflichtet, alle zwei Jahre 20 Unterrichtseinheiten als Fortbildung nachzuweisen. Dabei sind Kurse aus allen vier Modulen in acht Jahren zu absolvieren.
Die Reihenfolge der Module darf dabei frei gewählt werden!
- Modul 1
Praktisches Reiten und Fahren
- Modul 2
Reiten und Fahren unterrichten (Unterrichtsvermittlung und Pädagogik)
- Modul 3
Ausbildung des Pferdes (z.B. Bodenarbeit, Longieren)
- Modul 4
Vertiefung der Ausbildungsinhalte nach der (F)ARPO
(Inhalte der VFD-Satzung, der Leitlinien oder Workshops PK I und II)