Wie die obere Forstbehörde per E-Mail vorab informierte, erließ das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft am 19.12.2014 eine Regelung hinsichtlich der Erhebung der Reitwegeabgabe 2015. Mit Artikel 5 des Gesetzes begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 sollen die Regelungen über das Reiten im Wald neu gefasst werden. Die Reitwegeabgabe soll entfallen. Im Vorgriff auf die künftige gesetzliche Regelung ist daher die Reitwegeabgabe ab dem 1. Januar 2015 nicht mehr zu erheben. Die Reitwegepflicht im Wald bleibt vorerst noch bestehen.