Nein! Es gibt derzeit keine Führerscheinpflicht per Gesetz!
Ein verantwortungsvoller Gespannfahrer hat natürlich zur eigenen und zur Sicherheit Dritter eine solide Ausbildung durchlaufen und ist im Besitz eines entsprechenden Befähigungsnachweises.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt auch das Reiten und Gespannfahren im öffentlichen Verkehrsraum. Abgesehen von der technischen Verkehrssicherheit der Kutsche (Fahrzeug) muss ein Gespann von Personen mit ausreichenden Fähigkeiten und Einwirkungsmöglichkeiten geführt werden.
Auch wenn ein Kutschenführerschein nicht per Gesetz vorgeschrieben ist, dient ein Befähigungsnachweis im Zweifel vor Gericht als Beweis ausreichender Fachkenntnisse und fahrerischen Könnens.
Die VFD bildet seit vielen Jahren sowohl im privaten, als auch im gewerblichen Bereich Gespannfahrer aus. Die VFD-Fahr-Ausbildung ist ein Nachweis über Kenntnisse und Fähigkeiten, wie in der StVO vorausgesetzt. Inhaltlich gibt es keine wesentlichen Unterschiede zum „FN-Kutschenführerschein", der eher wie ein geschickter Marketing-Schachzug anmutet, aber von der Sache her nicht viel Neues bietet.
Die VFD - ein kompetenter Partner in der Ausbildung für Mensch und Pferd!
Foto: Strache/VFD