Wird das Reiten und Kutsche fahren im Wald wieder eingeschränkt?

Wie berichtet, wird seit 2022 an der Novellierung des Bundes-Waldgesetz gearbeitet. Die VFD hat in diversen Sitzungen im Wald-Dialog gemeinsam mit anderen Natursport-Verbänden intensiv mitgearbeitet. Der offizielle Referentenentwurf soll in Kürze veröffentlicht werden. Im Rahmen der Verbändeanhörung wird die VFD dazu mit einer detaillierten Stellungnahme die Position zum Reiten, Fahren und Säumen vertreten.

Die von uns in den Walddialogen vertretenen Positionen hatten wir in einer ersten Stellungnahme 2022 formuliert: 2022-08-30_Stellungnahme_der_VFD.pdf426.89 kB

Wir sind mit unseren Equiden wie alle Naturfreunde auf den freien Zugang zur Natur angewiesen. Dazu sollten zumindest alle Wege frei betretbar sein – auch mit unseren Equiden. "Denn nur was man kennt, kann man schätzen, lieben und schützen." Dabei haben wir nicht nur das Recht auf Erholung und Naturerleben, sondern tragen auch Verantwortung. Einschränkungen auf (zu) wenige ausgewiesene Wege sind nicht hinnehmbar. Zeitlich begrenzte und fachlich begründete Wegesperrungen sind dabei zu beachten.
Die Ökosystemleistungen der Wälder sind angemessen zu honorieren, allerdings nicht durch einzelne Nutzergruppen, sondern durch gesamtgesellschaftliche Verantwortung!

Seit November 2023 sorgt die Veröffentlichung eines vorläufigen Referentenentwurfs auf der Internet-Präsenz Forstpraxis.de für Verunsicherung.
Hier kann der Referentenentwurf eingesehen werden: 
2023-11_Referentenentwurf_BWaldG.pdf1.05 MB

Nach Aussage des zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) handelt es sich dabei noch NICHT um den offiziellen Referentenentwurf, der Anfang 2024 vorgestellt werden soll.

Dennoch ist die VFD alarmiert, denn im geleakten Entwurf ist unter § 29 zu lesen:

„(3) Das Reiten, das Fahren mit Kutschen und Gespannen sowie das Fahren mit betriebserlaubnisfreien Fahrrädern und sonstigen betriebserlaubnisfreien Fahrzeugen im Wald ist nur auf Straßen und dafür geeigneten Wegen zulässig. Keine geeigneten Wege sind Feinerschließungslinien, wie Rückegassen, Zugänge zu forstlichen und jagdlichen Infrastrukturen, Wildwechsel und Pirschpfade. Die Reit- und Fahrweise und die Geschwindigkeit müssen den örtlichen Wege-, Sicht- und Nutzungsverhältnissen angepasst sein, sodass niemand beeinträchtigt oder gefährdet wird und keine Schäden insbesondere an Wegen und angrenzenden Bäumen entstehen. Fußgänger und Menschen im Rollstuhl oder Krankenfahrstuhl haben Vorrang. 

(4) Die Länder können bestimmen, dass das Reiten, das Fahren mit Kutschen und Gespannen, das Fahren mit betriebserlaubnisfreien Fahrrädern oder sonstigen betriebserlaubnisfreien Fahrzeugen im Wald nur auf dafür ausgewiesenen Straßen und Wegen zulässig ist. Die Länder können ferner das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund einschränken (…)

Dem Absatz (3) kann aus Sicht des AK Recht nicht zugestimmt werden.  Dazu zählt auch die Auflistung von Begrifflichkeit und die Ausführungen, dass das Reiten, das Fahren mit Kutschen und Gespannen sowie das Fahren mit betriebserlaubnisfreien Fahrrädern und sonstigen betriebserlaubnisfreien Fahrzeugen im Wald ist nur auf Straßen und dafür geeigneten Wegen zulässig sei. Die Formulierung ist nicht akzeptabel und widerspricht der Forderung nach einem freien, entgeltfreien und einheitlichen Betretungsrecht.  

Mit dem Absatz (4) wird allerdings (erneut) den Ländern das Recht gegeben, das Reiten und Fahren im Wald auf ausgewiesene Wege zu beschränken. Diese Regelung widerspricht der von uns in sämtlichen Besprechungen angeregten deutschlandweiten Vereinheitlichung des Betretungsrechtes sowie der geforderten Aufhebung der Unterscheidung zwischen Wald und freier Landschaft. Wir fürchten, dass die Gruppe der Reitenden und Fahrenden (...) in ihrer Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt und benachteiligt werden wird.

Die VFD kennt und bekämpft seit 50 Jahren die damit verbundenen Schwierigkeiten. Wir werden uns laut und deutlich dafür einsetzen, dass hier eine bessere Regelung gefunden wird.


Auf der Klausurtagung "Betretungsrecht und Bundeswalddialog" im November 2023 wurde der Referentenentwurf im Detail erörtert. Neben einschneidenden Regelungen, welche Wege zum Reiten und Radfahren geeignet sein sollen, findet sich auch die Möglichkeit, das Reiten und Radfahren auf nur noch dafür ausgewiesene Wege zu beschränken.

Interessant hierzu auch die Sichtweise anderer Verbände des Natursports, beispielsweise der ebenfalls von der potentiellen Einschränkung betroffenen Radfahrer*innen:
https://www.mtb-news.de/news/dimb-interview-bundeswaldgesetz-entwurf/


Im DNR (Deutscher Naturschutzring) setzen wir uns gemeinsam mit Natursport- und Umweltverbänden mit einer Social-Media-Kampagne für das freie Betretungsrecht ein. 

Bereits im Oktober 2023 wurde der Vorschlag eines neuen Bundes-Waldgesetz der Naturschutzverbände WWF, NABU, DNR und Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht. Auch darin werden die Regelungen zur Erholungsnutzung nicht – wie von uns gewünscht – ausgeweitet, aber zumindest weitestgehend unangetastet gelassen:

„(2) Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet.

(3) Das Betreten des Waldes und die Benutzung der Straßen und Wege geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren. Waldtypisch sind auch solche Gefahren, die durch eine Erhöhung des Anteils von Totholz sowie durch die Verringerung oder Aufgabe der Nutzung entstehen. Das gleiche gilt unbeschadet der Einwirkungsrechte Dritter für Gefahren, die sich vom Wald auf unmittelbar angrenzende Flächen auswirken.

(4) Die zuständigen Behörden der Bundesländer werden ermächtigt, aus wichtigem Grund im Sinne dieses Gesetzes, insbesondere zur Durchführung von Maßnahmen die dem Walderhalt, dem Waldnaturschutz oder der Abwehr akuter Gefahrenlagen dienen, das Betreten von Waldgebieten vorübergehend einzuschränken oder zu untersagen. Die Länder regeln die Einzelheiten.“

Hier kann der Gesetzentwurf eingesehen werden: 
2023-11-gesetzentwurf-verbaende-bwaldg-nabu.pdf687.57 kB

Pressemitteilung des DNR vom 17.11.2023

https://www.dnr.de/presse/pressemitteilungen/ein-neues-und-zukunftsfaehiges-bundeswaldgesetz-ist-ueberfaellig

Weitere Veröffentlichungen der VFD zu dieser Thematik:

Nicht erst jetzt setzt sich die VFD für eine Neuausrichtung hin zu einer zukunftsfähigen Waldpolitik ein. Unsere bisherige Arbeit und Stellungnahmen zum neuen Bundeswaldgesetz haben wir für euch zusammengefasst:

2019 Wie wir das sehen: Die Waldkrise
Keinesfalls darf die Wiederaufforstung dazu genutzt werden, das Betretungsrecht der Erholungssuchenden einzuschränken.

2020 hat die Bundesdelegiertenversammlung ein Positionspapier zum Betretungsrecht verabschiedet, in dem u.a. folgende Forderungen gestellt werden:

  • ein liberales, gleiches Reitrecht in ganz Deutschland
  • freie Wegewahl, je nach Trainingszustand, Wetterlage und Zeitfaktor
  • Vermeidung von behördlicher Besucherlenkung
  • Wege-Markierungen nur als Orientierungshilfen und für alle Nutzer gleich
  • Einschränkung sollen nur ausnahmsweise und in begründeten Fällen erfolgen
  • Beteiligung der Reiterverbände an jedem Gesetz / jeder Verordnung / jeder Allgemeinverfügung, die das Reiten einschränken können.

2021 Von der Waldkrise zur nachhaltig ökologischen und generationengerechten Waldwende
Wir brauchen dringend einen Paradigmenwechsel im Umgang mit unseren Wäldern.

2022 „Zukunftsdialog Wald

2023 Zukunftsdialog Wald - Waldkongress

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