Wer hätte gedacht, dass nach 50 Jahren das "Reitrecht" im Wald wieder gefährdet ist und Einschränkungen drohen.
Hier die aktuellen Informationen. (Wir ergänzen laufend!)
Wie berichtet, wird seit 2022 an der Novellierung des Bundes-Waldgesetz gearbeitet. Die VFD hat in diversen Sitzungen im Wald-Dialog gemeinsam mit anderen Natursport-Verbänden intensiv mitgearbeitet. Eigentlich sollte der Referentenentwurf den beteiligten Verbänden (die VFD ist beteiligt) im September 2023 vorgelegt werden. Seitens des Ministeriums wurde diese Vorlage auf Januar 2024 verschoben.
Die von uns in den Walddialogen vertretenen Positionen hatten wir in einer ersten Stellungnahme 2022 formuliert: 2022-08-30_Stellungnahme_der_VFD.pdf426.89 kB
1975 trat das Bundeswaldgesetz in Kraft und damit wurde der Zugang zum Wald gesetzlich erlaubt, ausdrücklich auch das Reiten.
Wir sind mit unseren Equiden wie alle Naturfreunde auf den freien Zugang zur Natur angewiesen. Dazu sollten zumindest alle Wege frei betretbar sein. "Denn nur was man kennt, kann man schätzen, lieben und schützen." Dabei haben wir nicht nur das Recht auf Naturerleben, sondern tragen auch Verantwortung. Einschränkungen auf (zu) wenige genehmigte Wege sind nicht hinnehmbar. Zeitlich begrenzte und fachlich begründete Wegesperrungen sind dabei zu beachten.
Die Ökosystemleistungen der Wälder sind angemessen zu honorieren, allerdings nicht durch einzelne Nutzergruppen, sondern durch gesamtgesellschaftliche Verantwortung!
Wir setzen uns ein:
- Für ein freies, liberales und für alle Nutzergruppen unentgeltliches Betretungsrecht
- Freiheit entsteht aus Verantwortung, Bewusstmachen und Wissen! Trail-Rules (Knigge)
- Keine Reitwege, sondern „reitbare Wege“ – gerne für alle Nutzergruppen offen
- Rücksicht macht die Wege breit! Gemeinsame Rücksichtnahme
- Mehr Wegekilometer schaffen! Weitere Zerstörungen der vorhandenen Wege müssen unterbunden werden! Schutz von Naturwegen
Jetzt (November 2023) sorgt die Veröffentlichung eines vorläufigen Referentenentwurfs auf der Internet-Präsenz einer Fachzeitschrift für Verunsicherung.
Hier kann der Referentenentwurf eingesehen werden: 2023-11_Referentenentwurf_BWaldG.pdf1.05 MB
Stellungnahme Bianka Gehlert, Präsidentin der VFD dazu:
Der für das Betretungsrecht (und damit auch für uns, die mit ihren Equipen in der Natur unterwegs sind) wesentliche §29, Absatz 4 kehrt die bisher Wald- und naturschutzrechtliche Gesetzeslage (Errungenschaft Bundeswaldgesetz 1975!) faktisch wieder auf den Kopf.
Dann würde aus der bisherigen Regelung "generelle Erlaubnis mit der Möglichkeit der Beschränkung" ein "generelles Verbot mit Ausweisungsgebot".
Diese Regelung widerspricht der von uns in sämtlichen Besprechungen angeregten deutschlandweiten Vereinheitlichung des Betretungsrechtes, der geforderten Aufhebung der Unterscheidung zwischen Wald und freier Landschaft. Wir fürchten, dass die Gruppe der Reitenden und Fahrenden (...) in ihrer Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt und benachteiligt werden können.
Nach Aussage des zuständigen BMEL (Bundesamt Ernährung und Landwirtschaft) handelt es sich NICHT um den offiziellen Referentenentwurf, der Anfang 2024 (ursprünglich Sept. 2023) vorgestellt werden soll.
Für Irritationen sorgt zusätzlich, dass der Referentenentwurf auf der website eines Lobbyverbandes der Forsteigentümer veröffentlicht wurde.
Die Verantwortlichen in der VFD sind aufs Höchste alarmiert!
Auf der Klausurtagung "Betretungsrecht und Bundeswalddialog" im November 2023 wurde der Referentenentwurf weiter bearbeitet. Eine Bericht dazu erscheint in Kürze *hier*.
Interessant hierzu auch die Sichtweise anderer Verbände des Natursports, hier die Mountainbiker:
https://www.mtb-news.de/news/dimb-interview-bundeswaldgesetz-entwurf/
In der Sitzung der Arbeitsgruppe Wald" im DNR (Deutscher Naturschutzring) hat sich der Naturschutz klar für das freie Betretungsrecht ausgesprochen.
Zitat aus der Sitzung: "Soweit wir es derzeit überschauen können, kommen die Gesetzesverschärfungen nicht von den Naturschutzverbänden. Denn diese haben einen eigenen Gesetzesvorschlag veröffentlicht, welche die Regelungen zum Betreten weitgehend unangetastet lässt."
Bereits im Oktober 2023 wurde der Vorschlag eines neuen Bundes-Waldgesetz der Naturschutzverbände WWF, NABU, DNR und Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht.
Hier kann der Gesetzentwurf eingesehen werden:
2023-11-gesetzentwurf-verbaende-bwaldg-nabu.pdf687.57 kB
Pressemitteilung des DNR vom 17.11.2023
– Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. –
Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, DNR, Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace, NABU, Robin Wood und WWF
Ein neues und zukunftsfähiges Bundeswaldgesetz ist überfällig
Die Bundesregierung muss ihrem Versprechen für den Erhalt unserer Wälder und deren Leistungen nachkommen Berlin, 17. November 2023 – Anlässlich der sich verzögernden Ressortabstimmung zur Novelle des Bundeswaldgesetzes zeigen sich die Umweltorganisationen BUND, DNR, Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace, NABU, Robin Wood und WWF besorgt um den Wald in Deutschland:
„Wir fordern die Bundesregierung auf, den Schutz der Wälder ernst zu nehmen und die Waldgesetznovelle zügig auf den Weg zu bringen. Das neue Waldgesetz muss die Wälder und ihre Leistungen für die Gesellschaft schützen und für die künftigen Generationen bewahren. Mit großer Sorge beobachten wir daher, dass sich die Novelle des Bundeswaldgesetzes verzögert. Ein starkes Gesetz für den Wald getragen durch die Ampelkoalition wäre ein wichtiges Signal in Richtung Zukunft für unsere Gesellschaft einschließlich der Waldeigentümer:innen. Der öffentlich gewordene Referentenentwurf ist jedoch bereits an entscheidenden Stellen zu unkonkret und lässt zu viele Ausnahmen zu, die den gut formulierten Zielen des Gesetzes widersprechen. Die Bundesregierung muss jetzt nachbessern und ausreichende rechtliche Mindeststandards der Waldbewirtschaftung formulieren, die die ökologischen Funktionen der Wälder stärken, wiederherstellen und erhalten. Dafür braucht es konkrete, praktikable und überprüfbare Handlungsanweisungen in Form von sanktionsbewährten Mindeststandards, so wie sie auch der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik gefordert hat.
Gesunde Wälder sind in ihrer Rolle für Wasserhaushalt, saubere Luft, Erosionsschutz sowie Biodiversität- und Klimaschutz, aber auch als Wirtschafts- und Erholungsraum unverzichtbar für unser aller Wohl. Unsere Wälder brauchen zeitgemäße gesetzliche Vorgaben für ein unmissverständliches Kahlschlagverbot, den Stopp der Entwässerung, für einen zügigen Waldumbau weg von naturfernen Nadelforsten hin zu naturnahen Laubmischwäldern, die Wiederherstellung der Waldmoore und den Schutz des Waldbodens. Für den Schutz der Artenvielfalt, den natürlichen Klimaschutz und den Wasserrückhalt muss das neue Waldgesetz verbindliche ökologische Mindeststandards unter anderem für Biotopbäume und Totholz vorgeben.
Das aktuelle Bundeswaldgesetz adressiert weder die Biodiversitäts- noch die Klimakrise und schafft bisher keinen verlässlichen Rahmen, um diesen großen Herausforderungen wirksam zu begegnen. Die Novelle des Bundeswaldgesetzes jetzt zu verzögern, wäre unverantwortlich und eine Missachtung der Not in den Wäldern. Die Gesetzesnovelle eröffnet die große Chance, das Fundament für einen neuen Gesellschaftsvertrag zu legen, der dem Erhalt des Waldes als unsere natürliche Lebensgrundlage dient und langfristig auch neue Einkommensquellen sowie einen attraktiven Erholungsraum sichert. Nur so schaffen wir eine Zukunft für den Wald und die Menschen, die von ihm leben.“