Es wird sehr viel erzählt bezüglich des Reitens im Englischen Garten. Ist es offiziell erlaubt oder nicht? Anlässlich meines geführten Tagesritts mit der VFD am 28. 03. 09 habe ich mich einmal schlau gemacht.
Ein Anruf bei der Bayerischen Verwaltung des Englischen Gartens München gab mir eine ernüchternde Auskunft. Das Reiten auf den angelegten Reitwegen im Englischen Garten ist kostenpflichtig für jeden Reiter. Als Miete für die jährliche Inanspruchnahme der Reitwege auf Staatsgrund wird eine Gebühr von 60 € pro Pferd erhoben.
Davon sind hauptsächlich die Reiter der Reitschulen die am Englischen Garten liegen betroffen. Bislang gibt es keine Regelung für Reiter die von auswärts kommen und ab und an Mal im EG reiten möchten.
Diese ich nenne sie mal „illegalen Reiter“ befinden sich in einer brisanten Grauzone. In der Bayerischen Verfassung Art. 141 Abs. 3 steht zwar das jedermann ein Recht auf den Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur hat, doch offensichtlich gilt dies nicht im Englischen Garten.
Für die Inanspruchnahme von Staatsgrund in den Bereichen des E.G., der als Landschaftsschutzgebiet und im Südteil auch Gartendenkmal ist, wurde mir eine einmalige, kostenpflichtige Reiterlaubnis (nur für erfahrene Reiter) erteilt. Ein Pauschalbetrag von 200,00 € + 19% MwSt. kostet dieser Tagesritt, egal wie viele Reiter mitkommen. Außerdem werden mir schriftlich folgende Bedingungen auferlegt, die von mir unterschrieben werden müssen.
Als Wanderrittführerin der VFD übernehme ich bei diesem Ritt im E.G. jegliche Haftung für Sach- und Personenschäden bei etwaigen Unfällen, die mit diesem Ritt zusammenhängen. Es dürfen ausschließlich nur die Reitwege und die zum Reiten freigegebenen Wiesenflächen benutzt werden. Bei Flurschäden die in anderen Bereichen im EG auftreten wird Schadenersatz gefordert.
Eine Haftung der Verwaltung bei etwaigen Reitunfällen ( z.B. bei Angriffen von freilaufenden Hunden ) beschränkt sich auf Vorsatz oder/ und grobe Fahrlässigkeit der staatlichen Bediensteten.
Ich habe bereits einen Brief an die Verwaltung des EG geschrieben mit der Bitte eine Regelung für Tagesreiter z.B. in Form eines Tagestickets zu treffen.
Sicher wäre jeder pflichtbewusster Reiter bereit eine angemessene Gebühr für die Pflege der Reitwege zu bezahlen, um legal und unbeschwert im EG Ausreiten zu können.
Andrea von Kienlin
Hinweis des Rechtsbeirates der VFD-Bayern:
Der Englische Garten fällt eindeutig unter den Begriff „freie Natur“ im Sinne des Bayerischen Naturschutzgesetzes und der Bayer. Verfassung.
Der Ritt von Andrea von Kienlin fällt wohl unter den Begriff Gewerblich. Die VFD konnte daher gegen die Gebühr nicht vorgehen.
Unentgeltlich bleibt aber nach diesem Urteil die Nutzung der freien Natur und der dort verlaufenden Privatwege für nicht gewerbliche Ritte.
Die Verwaltung besteht aber weiterhin auf diese Gebühr und beruft sich dabei auf die hohen Kosten für die Unterhaltung der Reitwege im Englischen Garten.
Darüber hinaus ist der Freistaat Bayern nach Art. 23 Naturschutzgesetz verpflichtet, die Ausübung des Betretungsrechtes zu gewährleisten und Voraussetzungen für die Rechtsausübung zu schaffen. Er stellt dazu in seinem Eigentum stehende geeignete Grundstücke zur Verfügung. Außerdem sollen geeignete Wege und Flächen für den Reitsport bereitgestellt werden.
Als Anlage die Antwort der Bayer. Verwaltung der Schlösser und Seen.
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