Leider ist immer wieder zu beobachten, dass es an den Rändern von Äckern und Wiesen gar keine Randstreifen mehr gibt. Häufig werden Raine und Ränder entlang von Wegen weggepflügt, gedüngt und gespritzt oder abgebrannt. Dabei besitzen gerade die Ackerrandstreifen in unserer ausgeräumten Kulturlandschaft, die durch zahlreiche Wege und Straßen zerschnitten ist, eine hohe ökologische Bedeutung. Durch den Randeffekt findet ein lebendiger Artenaustausch statt. Reptilien, Vögel, Säugetiere und Insekten finden hier Nahrung, Wohn- und Nistplätze sowie Deckung. Feldränder stellen u.a. auch Rückzugsgebiete dar, in die viele Tierarten bei Störungen durch Feldbestellung oder Grünlandbewirtschaftung der angrenzenden Flächen Schutz suchen. Durch die Befestigung, das Teeren und den kompletten Verlust von Graswegen verlieren wir unsere wichtigen Linienbiotope. Wir appellieren daher, großzügige Ackerrandstreifen zu belassen und - wo immer möglich - neue zu schaffen. In Gemeinden, in denen eine Flurbereinigung stattgefunden hat, befinden sich Feldwege (mit in der Regel 3 m Breite) und die Randstreifen üblicherweise im Besitz der Gemeinde. Die meist 1 Meter breiten Streifen links und rechts des Weges darf nicht bewirtschaftet werden. Aber auch sollte eine übermäßige „Pflege“ unterbleiben. Die Anwendung von Pestiziden sollte dort unbedingt unterbleiben, zumal das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln auf nicht landwirtschaftlich genutzten Freilandflächen (dazu zählen auch Weg- und Ackerränder und Böschungen) gemäß § 6 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz gar nicht zulässig ist. Nicht zuletzt beherbergen artenreiche Weg- und Feldraine eine Vielfalt an Nützlingen wie etwa Schlupfwespen, räuberische Laufkäfer, Spinnen und Spitzmäuse, die gerne helfen, Schädlinge auf den angrenzenden Feldflächen zu dezimieren. Diese freiwilligen Helfer sollte man nicht verprellen.

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– Die Ausweisung von Feldrandstreifen für das Reiten, vor allem in landwirtschaftlich intensiv genutzten Regionen, wurde bereits 1992 von anerkannten Wissenschaftlern vorgeschlagen: "Insbesondere die Anlage von 3 m breiten Ackerrandstreifen kann eine ökologische Aufwertung bedeuten. Bei entsprechend extensiver Beanspruchung durch Reiter kann sich hier ein Vegetationsstreifen mit relativ schmaler Trittspur entwickeln, der bei Verzicht auf Herbizideinsatz wichtige Aufgaben der ökologischen Regeneration für die angrenzenden Nutzflächen erfüllen kann und zur Biotopvernetzung beiträgt." (Vgl.  SCHEMEL  UND ERBGUTH  1992: 179).
– Erhalt von unbefestigten Wegen oder Rückbau zu solchen, um der weiteren Versiegelung von Boden und Isolierung   von   Kleintierpopulationen   entgegenzuwirken.  Die   Trennwirkung   von   befestigten   Straßen   und Wirtschaftswegen ist seit langem bekannt (MADER 1979 und 1981).
– Sensibilisierung vor allem der jüngeren Generation für Tier und Umwelt. Mehr als die Hälfte der Reiter in vielen Vereinen sind Kinder und Jugendliche, die sich durch die Beschäftigung mit dem Lebewesen Pferd intensiv mit Fragen des Tier- und Naturschutzes auseinandersetzen.
– Das Reiten ist  als naturnahes Hobby  ein Beitrag  zum "sanften  Tourismus"  und bringt  dadurch viele Menschen  wieder   näher  zum   Tier  und  zur   Natur.  Ein  Urlauber,  der   reitet,  erzeugt   nicht  die   allgemein bekannten   Umweltprobleme   wie   Abgas,   Lärm   und   Energieverbrauch   (INSTITUT   FÜR LANDSCHAFTSPFLEGE UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE 1991).

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