UPDATE 2024: Das Weihnachtshochwasser 2023 ist ein Extremwetterereignis, das zunächst Teile Norddeutschlands, insbesondere Niedersachsens, sowie Sachsen-Anhalts, Thüringens und Nordrhein-Westfalens betrifft. Etwa ab Weihnachten 2023 kam es infolge starker Regenfälle, die auf bereits gesättigte Böden trafen, teils zu großflächigen Überschwemmungen. Mehrere Ortschaften mussten evakuiert werden, verschiedene Talsperren waren vollständig gefüllt und mussten aus Sicherheitsgründen Wasser über ihre Hochwasserentlastungen abführen. Nach dem Jahrhundertwasser 2021 rechneten Expertinnen und Experten wegen des Klimawandels bereits mit einer Häufung extremer Wetterereignisse. 

Das Hochwasser in Mitteleuropa im August 2002 war eine Flutkatastrophe in Deutschland, Tschechien und Österreich. Das Hochwasser im Juni 2013 hat im Süden und Osten Deutschlands Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Bei dem Jahrhunderthochwasser 2021 starben alleine in Deutschland mehr als 180 Menschen. Die Flut verursachte zudem Sachschäden in Milliardenhöhe. Die Nachwirkungen waren 2002, 2013 und 2021 ähnlich - auch wenn das Hochwasser weg ist - die Sorgen bleiben....

 Wie sind die überfluteten Flächen einzuschätzen?

Wenn die Pegelstände überall wieder gesunken und Katastrophenalarmmeldungen aufgehoben sind, brauchen die Tierhalter Hilfe. Wenn Wiesen und Weiden überschwemmt wurden fängt die Arbeit an. Außerdem muss in allen Hochwassergebieten damit gerechnet werden, dass dass schadstoffhaltiger Boden abgeschwemmt wurde und sich nach Rückgang des Hochwassers auf den landwirtschaftlichen Flächen abgelagert hat.

Auch ausgeschwemmte Verunreinigungen durch überflutete Heizöltanks in Kellerräumen, Treibstoffe aus Tankstellen und versunkenen PKW und LKW sowie Abwässer aus Kleinkläranlagen wurden mit dem Wasser weit verbreitet.
Belastungen mit Fäkalkeimen, Öl und Schwermetallen sind also vorstellbar.
Einige Materialen wie z.B. Gülle, Abwässer, Fäkalien werden vom Boden selbständig abgebaut.

Wann eine Fläche tatsächlich wieder bewirtschaftet werden kann, kann pauschal nicht beurteilt werden. Das hängt vom individuellen Standort ab.
In den folgenden Erntejahren muss auch vermehrt darauf geachtet werden, ob sich durch Verschwemmung fremde / giftige Samen im Boden angereichert haben und ggf. zum Aufwuchs gelangen.

Bei der Flutkatastrophe 2002 wurde von den zuständigen Behörden empfohlen alles Erntegut in Haus- und Kleingärten das Kontakt mit dem Wasser hatte zu vernichten und die Flächen umzugraben.

Hochwasser IIGrünland soll als erstes einer sensorischen Prüfung unterzogen werden. Dabei ist auf sichtbare und geruchliche Verschmutzungen sowie untypische Beschaffenheit zu achten.
Ölige Rückstände, nicht abwaschbare Ablagerungen faulige oder ölige Gerüche mahnen zur absoluten Vorsicht.

Grundsätzlich muss bei einem Kontakt mit Schlämmen davon ausgegangen werden, dass das Gras als Futter untauglich geworden ist.

Will man sicher gehen, kann man Pflanzen und Boden einer Laborprüfung unterziehen lassen.
Es ist zu beachten, dass Schadstoffeinträge auch punktuell erfolgen können und wenige Bodenproben nicht unbedingt aussagekräftig sind.

Hochwasser IIIStarke Schlammablagerungen müssen schnellstmöglich z.B. durch Schleppen / Striegeln aufgebrochen werden. Ansonsten erstickt die Grasnarbe darunter.

Bereits überständige oder erntefertige Flächen müssen, sobald die Fläche befahren werden kann, in irgendeiner Form geerntet werden, damit abgestorbene Pflanzen die Grasnarbe nicht noch weiter schädigen.
Das Erntegut muss entsorgt werden, ggf. kommt eine Verwendung in Biogasanlagen in Betracht.

Pflanzengut darf aus ökologischen Gesichtspunkten heute nicht mehr verbrannt werden. Wer dennoch keine andere Möglichkeit als ein Verbrennen hat, muss eine Sondergenehmigung beantragen.

Wenn der Aufwuchs zum Zeitpunkt der Überschwemmung nur gering war - man geht von max. 20 cm aus - sollte die Fläche gemulcht werden. Wenn sich die durch das Mulchen entstandenen Reste in Grenzen halten und die Grasnarbe nicht zu sehr abdecken, kann das Mulchgut auf der Fläche liegen bleiben.

Was ist mit geschädigtem Heu I Silo?
Nass gewordenes Heu ist, egal ob durch Hochwasser oder Regen nass geworden, durch entstehenden Schimmel unbrauchbar.
Silageballen die nur kurzfristig mit Wasser in Berührung gekommen sind, können unter Umständen noch verwertet werden, es ist jedoch äußerste Vorsicht angebracht.
Gärprozesse können durch den Wasserkontakt verändert worden sein, aber auch belastende Materialien können sich abgesetzt haben. Nur entsprechende Proben geben eine vernünftige Aussage.

Wie entsorge ich dann das Futter? - sofern die Futterbestände nicht an Ort und Stelle verrotten können, sollte man in Kompostierungsanlagen nachfragen. Sollte das in Einzelfällen nicht möglich sein, kann man um eine Sondergenehmigung zur Verbrennung bitten.

Die Kosten der Entsorgung trägt grundsätzlich der Besitzer, jedoch kann man nach Förderungen im Rahmen von Soforthilfeprogrammen für die Landwirtschaft nachfragen.

Was ist im nächsten Jahr?
Pflanzen nehmen über einen längeren Zeitraum Schadstoffe aus dem Boden auf. So sollte man auch im nächsten Jahr vorsichtig mit Folgeaufwüchsen sein.

Bei der Folgedüngung von Flächen wurde für die Hochwasserkatastrophe 2002 keine besondere Empfehlung ausgesprochen, da sich im Sommer die Nährstoffgehalte im Boden sowieso auf geringerem Niveau befinden. Erhebliche Veränderungen sind dann zu befürchten, wenn erhebliche Bodenmengen auf- oder abgetragen wurden.

Flusssedimente können allerdings auch überaus nährstoffreich sein, so dass evtl. keine weitere Düngung notwendig ist. Hierzu sollte eine Bodenprobe durchgeführt werden.

Grünflächen sollten im Herbst oder nächsten Frühjahr nachgesät werden, um die Zusammensetzung der überlebenden Gräser zu verbessern .

Ob und ggf. welche Ausnahmeregelungen für z.B. stillgelegte Flächen getroffen werden ist abzuwarten. 2002/2003 durften z.B. in einigen Regionen Tiere auf Stillegungsflächen geweidet werden und auch Heu davon gewonnen werden.

Zuständig für Auskünfte, Beratung, Entscheidungen und Anordnungen sind jeweils die unteren Behörden. Also fragt bei euren Landkreisen nach.

Diese Hinweise wurden zusammengefasst aus den "Empfehlungen zum Umgang mit überfluteten Flächen" von der Seite der Interessengemeinschaft Elbe Mulde e.V. für die Flutkatastrophe 2002.

PDF-Download der Datei

Zusätzlich noch eine Anmerkung unserer Fachexpertin Dr. Renate Vanselow aus dem AK-Umwelt:

Überflutete Flächen können grundsätzlich als Futter nicht mehr verwendet werden, denn die Tiere verweigern auch feinste Schlammablagerungen auf dem Heu. Was unter Wasser stand IST unbrauchbar. Die Tiere riechen das, sie schmecken das, die rühren das nicht an, auch nicht, wenn man sie hungern läßt. In den vergangenen Jahren hatte Heu von Wiesen gekauft wo ein fluß über die Ufer getreten war. Die Tiere weigerten sich standhaft das Heu anzurühren. Beim Öffnen des Beutels konnte man auch kurz den typischen Geruch wahrnehmen und richtig, unter der 20fachen Vergrößerung zeigten sich feine Sandkörner auf dem Heu als minimale Schlammablagerung.

Hier noch aktuelle Empfehlungen und Hinweise zur Bewältigung von Schäden durch das Hochwasser 2013 in der Landwirtschaft

http://www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=58771

http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/29891.htm


 

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