Immer wieder wird der Abschuss von Wölfen gefordert. Die angeführten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz durch erweiterte Ausnahmeregelungen treffen weder zu, noch sind diese mit dem europäischen Recht vereinbar. 

Erst im Oktober 2019 hat der Europäische Gerichtshof den starken Schutzstatus des Wolfes nochmals bekräftigt und pauschalen Abschussgenehmigungen einen Riegel vorgeschoben. Die Gewährung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme vom Tötungsverbot der streng geschützten FFH-Art setzt nämlich voraus, dass alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft sein müssen und sich der Erhaltungszustand der lokalen und nationalen Population nicht verschlechtern darf. 

Der Wolf befindet sich nach wie vor in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Die Tötung lokaler Bestände des Wolfes sind daher artenschutzrechtlich keineswegs unbedenklich. Nach Art. 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie darf die Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert werden. Außerdem sind die nationalen Behörden verpflichtet, in jedem Einzelfall auf der Grundlage der „besten verfügbaren wissenschaftlichen Daten“ nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für einen Abschuss vorliegen und dass die Ausnahme überhaupt geeignet ist, das vorgegebene Ziel nach Artikel 16 Abs. 1 lt. a-e der FFH-Richtlinie zu erreichen. 

Mit einem Urteil vom 11. Juni 2020 hat der Europäische Gerichtshof festgesetzt, dass der, durch die Habitatrichtlinie vorgesehene Schutz bestimmter Wildarten, auch dann gilt, wenn diese ihren natürlichen Lebensraum verlassen und in menschliche Siedlungsgebiete eindringen. 

Die EU-Kommission stellt unter anderem fest, dass es anscheinend keine stichhaltigen Beweise für die Wirksamkeit des Einsatzes tödlicher Bekämpfungsmaßnahmen zur Verringerung von Nutztierrissen gibt. Einigen Studien zufolge könnten Tötungen gar weniger wirksam sein als Maßnahmen zum Schutz von Nutztieren und könnten sogar zu einer Zunahme von Nutztierrissen und Konflikten führen.   

Die zwei Gerichtsurteile zeigen, wie wichtig die Positionen und Forderungen der VFD sind. 

Die FFH-Richtlinien sind ein Fakt, den die VFD nicht aus dem Weg räumen kann.  

Wölfe sind Teil europäischer Natur, für die wir gemeinschaftlich Verantwortung tragen.  
Um dieser Verantwortung zu europäischem und infolge auch globalen Natur- und Umweltschutzes gerecht werden zu können, gewinnt nicht nur der Schutz unserer Tiere an Bedeutung, sondern auch ihr Beitrag zum Erhalt und zur Förderung von Biodiversität. 
Naturerleben, wie von der VFD vertreten, ist nicht Vereinnahmung von Natur als Kulisse, sondern Wahrung und Wahrnehmung von Natur in ihrer Vielfalt.  
Auf diese Weise wird Natur zur Widerspiegelung des Menschen - zum Psychotop. 

Wo wir nun beim Thema sind: Menschen, die über Jahrzehnte für ihre einseitigen Interessen die Natur ausgebeutet und auf diese Weise zum Verlust ihrer Vielfalt ihren Beitrag geleistet haben, stören sich nun an der Existenz des Wolfes. Wie sollte es auch anders sein.  

Traurige Wahrheit ist nur, dass der Wolf Lebensräume aufgrund Naturzerstörungen für eben diese einseitigen wirtschaftlichen Interessen in vielen europäischen Nachbarländern verliert. (Stichwort: Illegale Rodung der letzten Urwälder in Europa!) 
Der Wolf macht uns deutlich - wie übrigens das Klima auch -, dass wir Menschen der Natur wieder mehr Raum geben müssen.  

Die neutrale Position der VFD unter Berücksichtigung geltender Gesetze ist die einzig richtige.  

Folgende Frage zu europäischer Solidarität stellt sich in diesem Zusammenhang: 
Wenn wir uns in unserem Industrieland (80 % der Gesamtlänge sind land- und forstwirtschaftlich genutzt) die Existenz von Wölfen nicht leisten können, was sind wir bereit anderen Ländern für deren Schutz zu bezahlen? 

Die VFD tritt für den Schutz der Pferde und deren Lebensraum ein. Die AG Wolf wird daher unbenannt in AG Herdenschutz. 
Jeder Weidetierhalter ist schon allein auf der Grundlage der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) für das Wohlergehen seiner Nutztiere verantwortlich. Der Großteil der Übergriffe hat auf nicht/ nicht ausreichend geschützte Weidetiere stattgefunden. Die Wölfe in diesen Gebieten haben daher einen hohen Anreiz, ihr Verhalten beizubehalten und zu versuchen, einfache oder unzureichende Schutzmaßnahmen zu überwinden. Der Wolf ist ein Opportunist und zeigt uns deutlich, wo unsere Schwächen liegen, und stellt uns vor neue Herausforderungen. Diesen sollten wir eindeutig mit Besseren Maßnahmen begegnen, als mit dem Abschuss dieser Mitgeschöpfe. 

Die VFD setzt sich seit Jahren für eine sachliche Diskussion ein und fordert die Politik, Gesellschaft und vor allem die Verbände dazu auf, den Herdenschutz in den Vordergrund ihrer Wolfspolitik zu stellen. Seit dem Jahr 2000 bis Mai 2020 gab es 11 bestätigte Fohlentötungen durch Wölfe. Am 15.06.2020 kam es zu einem weiteren, bestätigten Übergriff auf eine Gruppe von Jungpferden im Kreis Nienburg/ Niedersachsen, bei dem drei Tiere (Jährlinge) getötet wurden. Diese unterstreichen die Dringlichkeit dieser Forderung. Für viele fühlt es sich an, als schaue die Politik tatenlos zu. Wir trauern um jedes Tier. Besonders um jedes Pferd. 
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Quellen: 
Mitteilung der EU-Kommission Leitlinien für den strengen Schutz von Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß der Habitat-Richtlinie C/2021/7301 Finale 
LINK

EuGH zum Wolf im Dorf: Schutzstatus bleibt Schutzstatus 
LINK

Stellungnahme NRW PDF

Rechtsgutachten NRW PDF

DBBW, Bericht zu Prävention und Nutztierschäden 2020, Seite 3, 4, 11

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