Wölfe, die trotz Herdenschutz Weidetiere reißen, sollen zukünftig schneller und unbürokratischer abgeschossen werden können. Bundesumweltministerin Steffi Lemke hatte deshalb Anfang Oktober Vorschläge vorgelegt, die in den betroffenen Regionen Schnellabschüsse ermöglichen. Die Umweltministerkonferenz der Länder ist diesem Vorschlag gefolgt und hat hierzu am 1. Dezember ihren Beschluss gefasst. 

Konkret gelten ab sofort folgende Regelungen:

  • Zukünftig ist in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen bereits nach erstmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren durch einen Wolf eine Abschussgenehmigung möglich. Diese soll zeitlich für einen Zeitraum von 21 Tagen nach dem Rissereignis gelten und die Entnahme im Umkreis von bis zu 1.000 Metern um die betroffene Weide im betroffenen Gebiet zulassen. 
  • Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen werden von den Ländern festgesetzt. Sie können sich z.B. an Wolfsterritorien, naturräumlichen Gebieten oder raumordnerischen (z.B. kommunalen) Grenzen orientieren. So ermöglicht die Regelung ein regional differenziertes Wolfsmanagement bei vermehrtem Auftreten von Übergriffen auf geschützte Tiere. 
  • Praxistauglich: Eine genetische Individualisierung des schadensstiftenden Wolfs vor der Abschussgenehmigung kann entfallen. Die zuständige Behörde entscheidet auf Basis aller Indizien und Fachkenntnisse über die Eindeutigkeit eines Wolfs als Verursacher der Risse.
  • Eine schnellere Genehmigungspraxis wird zukünftig auch durch die Erarbeitung weiterer Best-Practice-Instrumente wie z.B. Musterbescheide unterstützt werden. Dazu wird die gute Zusammenarbeit in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Wolf fortgesetzt. 

Wichtig für die Weidetierhalter:

Herdenschutzmaßnahmen sind unumgänglich

Die flächendeckende Umsetzung von effektiven Herdenschutzmaßnahmen bleibt die mit Abstand effizienteste und wichtigste Maßnahme zum Schutz von Weidetieren. Nutztierrisse gibt es vor allem dort, wo die Tiere schlecht oder gar nicht geschützt sind. In allen Regionen mit Wölfen und in den Wolfserwartungsgebieten muss deshalb der Herdenschutz weiterhin und umfassend gefördert und die Expertise für den Herdenschutz ausgebaut werden. Die vorliegenden Daten zeigen eindeutig, dass empfohlene Herdenschutzmaßnahmen, zum Beispiel Zäune oder Herdenschutzhunde, wirksam vor Übergriffen auf Nutztiere schützen können. Die weit überwiegende Zahl von Rissen sind nicht einer wachsenden Wolfspopulation geschuldet, sondern dem Fehlen von geeigneten Schutzmaßnahmen. 

Die vollständige Presseerklärung des Bundes-Umweltministeriums kann hier eingesehen werden: umk_wolf_handout_bf.pdf136.72 kB

 

Stellungnahme Bianka Gehlert, Präsidentin der VFD:
Wir begrüßen die schnelle und unauffällige Entnahme (Tötung) von Wölfen, die Herdenschutzmaßnahmen überwinden und damit unsere Weidetiere, insbesondere unsere Pferde und Ponys, gefährden.

Wir fordern seit langem, dass alle Pferde / Equipen durch Herdenschutzmaßnahmen geschützt werden. Dazu muss es auch den privaten Tierhaltern möglich sein, solche Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Zäune oder HS-Hunde). Dies wird von vielen Behörden aber bisher nicht oder nur unzureichend umgesetzt. Im Gegenteil: in immer mehr Landesverordnungen werden Equiden von HS-Maßnahmen ausgenommen. 

Dies ist nicht hinnehmbar! zusätzlich wäre natürlich auch eine Förderung der zu erbringenden HS-Maßnahmen erforderlich, da die privat Tierhaltenden zahlreiche Kostensteigerungen zu tragen haben (gewerbliche natürlich auch!). 

Im Gespräch mit dem BMEL (Bundesministerium Ernährung und Landwirtschaft) im Herbst 2023 haben wir unsere Forderungen zum Herdenschutz (hier der aktuelle Stand 2023) noch einmal klar herausgestellt. Wir werden selbstverständlich auch weiterhin mit Behörden, Ämtern und Ministerien auf allen Ebenen zusammenzuarbeiten und setzen uns auch auf Landesebene immer für den Schutz unserer Pferde / Equiden ein. (BG 02.12.2023)

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