Seit Jahren beschäftigt die Rückkehr des Wolfs die VFD und wird kontrovers diskutiert. Dabei bestimmt der Fokus auf den Schutz unserer Tiere, ihre artgemäße Haltung und der Natur- und Umweltschutz das Handeln. Die VFD setzt sich genauso seit Jahren für eine sachliche Diskussion ein und fordert dazu die Politik, Gesellschaft und vor allem die Verbände auf, den Herdenschutz in den Vordergrund ihrer Wolfspolitik zu stellen.
Viele unserer Forderungen (BZWW, Herdenschutz, Förderung, Entschädigung) wurden in den letzten Jahren bereits umgesetzt. Unsere Positionen finden nun Bestätigung in der Seite "Wolf " des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), in dem auf die Bedeutung des Herdenschutzes und die Verantwortung der Länder für die Prävention hingewiesen wird. Damit bestätigt das BMEL den von den Bundesdelegierten wiederholt erteilten Auftrag. Näheres auf der Homepage des Bundesministeriums.
Umso wichtiger ist es, dass sich die VFD auf dieser Grundlage auf allen Ebenen, insbesondere in den Bundesländern, für eine möglichst umfassende Förderung des Herdenschutzes einsetzt. Dabei unterstützt der Bundesverband und in seinem Auftrag die Arbeitsgruppe Herdenschutz. Zahlreiche Beiträge und Unterlagen stehen dazu schon jetzt zur Verfügung. AG Herdenschutz
Die Risse von Rindern und Pferden zeigen auch, dass diese domestizierten Tiere nicht mehr über ausreichende Instinkte verfügen um sich selber zu schützen. Um das Risiko weitere Risse zu minimieren ist umgehend ein flächendeckender Herdenschutz erforderlich, der alle Weidetiere umfasst. Die Informationen dazu, einschließlich der Links zu den wissenschaftlichen Studien finden sich unter (Link zu Wolfsabweisenden Zäunen[1]). Alle Behauptungen zur Unwirksamkeit von Zäunen sind nicht hinreichend belegt. Vielmehr konnten bei den meisten Rissen Unzulänglichkeiten im Zaun festgestellt werden.
Wir begrüßen Förderprogramme der Länder, in denen Nutztierhalter*innen die Kosten für wolfsabweisende Zäune sowie den Einsatz von Herdenschutzhunden inkl. deren Unterhaltungskosten und andere Präventionsmaßnahmen, wie von der EU seit 2018 ermöglicht, zu 100% erstattet bekommen. Wir setzen uns für eine 100%ige Übernahme von Schäden an Equiden ein (direkte und indirekte/ inklusive Folgeschäden). Ein geeignetes Instrument hierfür sind zusätzliche Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK). [2]
Wir müssen unsere Tiere – da wo es notwendig erscheint – vor einem Großraubtier wie dem Wolf schützen können. Besonders betroffen können davon z. B. die Halter von Kleinpferden wie Shetlandponies und/oder Züchter sein, die ihre Weiden in Wolfsgebieten haben. Auch alte, kranke Pferde brauchen evtl. mehr Schutz als junge, gesunde. Unsere Mindestforderung ist eine Förderung nach GAK-Rahmenplan (2023-2026): Förderfähig sind Investitionen und laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf an landwirtschaftlichen Nutztieren in Weidehaltung (Schafe und Ziegen; Rinder, Hauspferde und Hausesel bis 1 Jahr; Damtiere, Lamas und Alpakas).
Die VFD fordert daher weiterhin:
- Auffällige Wölfe sollen nach geltender Rechtslage per Ausnahmegenehmigung getötet werden, wenn sie ordnungsgemäße Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Die Länder müssen dafür die in den FFH-Richtlinien geforderten Voraussetzungen schaffen.
- Stärkung des BZWW als Kompetenzzentrums für Herdenschutz: Damit sollen Erfahrungen zentral gebündelt und in die Wolfsmanagementpläne der Länder eingebracht werden. Fehlendes Wissen über die Wolf - Nutztier - Problematik geht zu Lasten der gebotenen Sachlichkeit in der Diskussion und schürt die Emotionen. Darum fordern wir eine bessere Vor-Ort-Betreuung und Beratung der betroffenen Weidetierhalter. Es braucht mehr professionelle Herdenschutzberatungin den Ländern sowie Zugang zu Erfahrungsberichten. Das für den Herdenschutz zuständige Bundeszentrum Weidetier und Wolf (BZWW) muss finanziell und personell angemessen ausgestattet und in bestehende Strukturen des Wolfsmanagements der Länder eingebunden werden.
- Alle rechtlich möglichen Fördermöglichkeiten, einschließlich der durch die EU bereitgestellten Mittel, müssen durch Bund und Länder ausgeschöpft werden. Dies schließt zusätzlich zu den Materialkosten auch den Arbeitsaufwand für Herdenschutz sowie die laufenden Kosten ein. Die Beantragung von Fördergeldern für Herdenschutz muss vereinfacht und die Bearbeitung der Anträge beschleunigt werden.
- Benötigt wird eine bundesweit einheitliche Statistik über Rissereignisse an Weidetieren mit Angaben zum Zustand des Herdenschutzes für eine objektive Bewertungder Schadensfälle und eine bessere Vergleichbarkeit.
- Transparenz nach Informationsfreiheitsgesetz: Die VFD ist für eine notwendige Tötung von Wölfen, die gelernt haben, fachgerecht ausgeführte Herdenschutzmaßnahmen wiederholt zu überwinden. Damit wir uns für die Koexistenz zwischen Weidetierhaltung und Wolf einsetzen können, ist Transparenz und Sachlichkeit im Umgang mit dem Wolf unerlässlich.
- eine Förderung der ökologischen Pferdehaltung:Pferde können durch eine tiergemäße und ökologische Haltung artenreiches Grünland erhalten oder schaffen, und damit eine wichtige Leistung für die Gesellschaft erbringen. Auch dies ist belegt durch zahlreiche wissenschaftliche Studien. Wir fordern von der Politik dies anzuerkennen und Herdenschutzmaßnahmen zu 100 Prozent über staatliche Beihilfen zu finanzieren. Diese Beihilfen sollten an alle betroffenen Tierhalter gezahlt werden, unabhängig von ihrem Erwerbsstatus oder der Herdengröße.
- die Anerkennung von bundesweiten Standards beim Zaunbau:Die VFD fordert seit Jahren einen konsequenten Herdenschutz auf bundesweit geltender, einheitlicher Grundlage. Dazu legen wir Zaunbau-Anleitungen für bezahlbare, baurechtlich und wildbiologisch vertretbare Zäune vor, deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt und abgesichert ist. Sowohl die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) als auch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) befürworten ebenfalls stromführende Wolfsschutzzäune. Genau wie das BfN meinen wir, dass ein effektiver Schutz nur in Zusammenhang mit einer generellen Umstellung des Herdenmanagements erreicht werden kann. Eine Gruppe Jährlinge, auch Warmblüter, ohne erfahrene Alttiere sind noch keine Herde und ersetzen keinen Herdenschutz.
Die empfohlenen Zäune sind weder wilddicht, noch stellen sie eine Gefährdung für Reptilien oder Amphibien dar. Beim Zaunbau ist ausreichende Sorgfalt erforderlich. Hasen, Kaninchen, alle Reptilien und Amphibien sowie andere kleinere Tiere können problemlos unter einer 20-25 cm hohen Litze/Draht durchschlüpfen. - einen sachlichen Umgangmit dem Thema, ohne jedoch die Ängste und Sorgen der Tierhalter zu verharmlosen oder zu ignorieren. Populationsbegrenzung ist nachgewiesener Maßen keine Alternative zu Herdenschutzmaßnahmen. Die Wiederausrottung des Wolfs ist gesellschaftlich nicht gewünscht. Wir halten beide Maßnahmen für untauglich, um einen effektiven Schutz unserer Weidetiere zu gewährleisten. Im Vordergrund aller politischen Forderungen muss daher ein systematischer Schutz aller Weidetiere durch individuelle Maßnahmen stehen.
Um es noch einmal klarzustellen: die VFD steht FÜR den Schutz der Weidetiere. Wir verfügen dazu über wissenschaftlich erarbeitete Stellungnahmen und sind uns sehr wohl bewusst, dass Schutzmaßnahmen jeweils individuell und differenziert anzuwenden sind. In der VFD gibt es dazu ein breites Hilfsangebot.
Wild sollte für Wölfe immer und überall die am leichtesten und gefahrlosesten zu erlegende und damit attraktivste Beute sein und bleiben.
Bei allen unseren Pferden, auch z.B. Dülmenern oder Koniks, handelt es sich um domestizierte Hauspferde und nicht um ursprüngliche Wildpferde. Koniks und erst recht Dülmener sind zwar "Robustrassen", haben aber Merkmale domestizierter Pferde und kommen in freier Wildbahn nicht vor. Ursprüngliche Wildpferde sind schon vor langer Zeit ausgestorben bzw. vom Menschen ausgerottet worden. Auch Pferde, die zur Landschaftspflege eingesetzt werden, können ihren Aufenthaltsort nicht frei wählen, sondern sind vom Menschen durch Zäune begrenzt und damit weiterhin vom Menschen abhängig. Daher trägt der Mensch bei Weidetieren - im Gegensatz zu Wildtieren - immer die Verantwortung, die Tiere zu schützen. Diese Pflicht ergibt sich auch aus § 3 (2) 3. der Tierschutz Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV). Gemäß unseren Leitsätzen zum Umgang mit dem Pferd, steht das Wohl der Pferde im Mittelpunkt unseres Handelns.
[1] https://www.vfdnet.de/index.php/ak-umwelt/herdenschutz/11807-wolfsabweisende-zaeune-in-der-pferdehaltung
[2] https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/gak-rahmenplan-2023-2026.pdf