PM Plattform Weidetierhaltung und Wolf - Weidetierschutz ist immer auch angewandter Artenschutz

Verbände fordern Rechtssicherheit

Berlin, 12.07.2018: Ein Bündnis aus neun Landwirtschafts-, Natur- und Tierschutzverbänden, darunter die Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V. (VFD), veröffentlicht einen Entwurf zur Reform der Tierschutz-Hundeverordnung. Die Verbände wollen den Einsatz von Herdenschutzhunden rechtssicher machen, ohne das Wohl der Hunde zu gefährden.

Unsere Kulturlandschaft mit ihren gefährdeten Offenlandarten braucht die Weidewirtschaft. Das Pferd ist ein ideales Weidetier auch für naturnahe und extensive Grünländer, doch es braucht Akzeptanz -- ebenso wie der Wolf. Nur durch ein Miteinander können Weidetierhalter und Naturschützer ihr gemeinsames Ziel erreichen. „Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland und der Erhalt von artenreichen, extensiv bewirtschafteten Grünland-Biotopen sind zwei Seiten derselben Medaille. Es ist an der Zeit zusammen zu arbeiten, im gemeinsamen Interesse von Weidetierhaltern, Tierschützern, Jägern und Naturschützern. Unser Papier ist der Beginn dieser Zusammenarbeit“, erklärten die Verbandsspitzen im August 2017. hier weiterlesen...
Die VFD hat sich dem Bündnis aus neun Landwirtschafts-, Natur- und Tierschutzverbänden angeschlossen. Die VFD fordert und praktiziert einen sachlichen Umgang mit  dem  Thema  Wolf,  ohne  jedoch  die  Ängste  und  Sorgen  aller  Tierhalter  zu  verharmlosen  oder  zu ignorieren, und setzt sich dafür ein, dass auch das Pferd als Weidetier wahrgenommen wird. 

„In den deutschen Wolfsgebieten sind Herdenschutzhunde angesichts der Rückkehr des Wolfes für viele Betriebe unersetzlich geworden, weshalb ihr Einsatz rechtssicher möglich sein muss“, so die Verbände. Ihre Aufgabe ist vor allem der Schutz der Herde gegen den Wolf. Die Hunde sind robust und leben in der Natur mit ihrer Herde. Darauf ist das geltende Tierschutzrecht nicht abgestimmt, was den Einsatz von Herdenschutzhunden rechtlich kompliziert. Es schreibt teure Schutzhütten vor und verbietet die Haltung hinter Stromzäunen. Bei Regen finden die Hunde Schutz unter Bäumen oder Büschen. Stromzäune sind wichtig für die Wolfsabwehr.

Der Bundestag hat die Bundesregierung am 28. Juni zur Anpassung der Tierschutz-Hundeverordnung aufgefordert. Die Verbände machen dafür gemeinsame Vorschläge: Anstelle des Hüttenzwangs soll vorgeschrieben werden, dass Herdenschutzhunde ausreichend Möglichkeiten des Witterungsschutzes vorfinden müssen, beispielsweise durch Büsche, Bäume oder andere Unterstände. Auch die Haltung hinter stromführenden Zäunen soll während ihrer „Arbeitszeit“ erlaubt werden. Allerdings nur, sofern die Tiere genug Raum haben, um Abstand zu den Einfriedungen halten zu können. Im Einsatz auf weitläufigen Weiden ist dies gut möglich. Die Anbindehaltung soll dagegen für Herdenschutzhunde verboten werden.

Die Verbände befürworten den Einsatz von Herdenschutzhunden überall dort wo er sinnvoll und machbar ist. Die ertragsschwache und ökologisch bedeutsame Weidetierhaltung, kann und sollte diese Kosten nicht alleine tragen. Zudem verlangen die Verbände einheitliche Standards beim Umgang mit Problemwölfen und ein Kompetenzzentrum Herdenschutz.

Verbändeplattform
Bundesverband Berufsschäfer (BVBS), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Deutscher Grünlandverband (DGV), Deutscher Tierschutzbund (DTSchB), International Fund for Animal Welfare (IFAW), Naturschutzbund Deutschland (NABU), Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland (VFD), Arbeitsgemeinschaft Herdenschutzhunde (AGHSH), WWF Deutschland.

Lesen Sie den Änderungsvorschlag der Verbände zur Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) - (pdfPDF)

IMG 2120Outdoorprofi by nature - Zeichnung: Thoddy

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