Geld 662185 original R K B by Q.pictures pixelio.deFoto: Q.pictures-pixelio.dePferdehalter aufgepasst: Die Europäische Union verschenkt Geld an alle, die eine Weide oder Wiese bewirtschaften – einfach so, ganz umsonst!
Kaum zu glauben? Doch, ist aber so!
Na gut, es gibt ein paar Bedingungen, so ist das immer im Leben. Diese Bedingungen sind recht simpel zu erfüllen, tun nicht weh, bringen aber unterm Strich ein paar Euro aufs Konto – und davon kann man vielleicht schon den Dünger bezahlen.

Für den Laien ist es fast ein Ding der Unmöglichkeit, sich in den Gesetzen und Verordnungen der EU zurecht zu finden. Um Klarheit in die Angelegenheit zu bringen, hat VFD-Wanderrittmeisterin Christine Garbers den fachkompetenten Sachbearbeiter Stefan Kleuker aus der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bewilligungsstelle Uelzen, gebeten, einige Fragen zum Thema zu beantworten.

Christine: Einfach gesagt: Landwirte erhalten Agrarförderung von der Europäischen Union (EU) für die Flächen, die sie bewirtschaften. Kann man nachvollziehen, schließlich verdienen sie mit dieser Tätigkeit ihren Lebensunterhalt und müssen ihre Familien ernähren. Private Pferdehalter hingegen halten ihre Tiere ausschließlich als Hobby, bewirtschaften ihre Weiden in ihrer Freizeit und verdienen ihr Geld in ganz „normalen“ Berufen. Und trotzdem können sie die gleiche Förderung von der EU erhalten wie die Landwirte? Stimmt das?

Stefan: Grundsätzlich können nach den Regelungen der Agrarförderung aus dem Jahr 2005 alle Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Flächen eine Förderung erhalten. Voraussetzung ist aber, dass der jeweilige Antragsteller über Zahlungsansprüche verfügt. Diese Zahlungsansprüche wurden an die Antragsteller, welche im Jahr 2005 einen Förderantrag gestellt haben, im Umfang ihrer Antragsflächen zugewiesen. Es besteht aber auch jetzt die Möglichkeit, Zahlungsansprüche zu kaufen.

Christine: Was muss ich als erstes tun, wenn ich die Förderung beantragen will?

Stefan: Als erstes benötigt jeder Antragsteller eine Registriernummer. Diese kann bei den Außenstellen der Landwirtschaftskammer beantragt werden.

Wie kann ich nachweisen, dass ich die Fläche tatsächlich bewirtschafte?

Stefan: Durch die Vorlage des Pachtvertrages bzw. ggf. durch den Nachweis, dass es sich um eine Eigentumsfläche handelt. Entscheidend für eine Antragstellung ist das ausschließliche Nutzungsrecht durch den Antragsteller.

Mein Verpächter weigert sich, einen schriftlichen Pachtvertrag zu unterschreiben – bei uns läuft noch alles per Handschlag. Was kann ich tun?

Stefan: Der Antragsteller muss sich sicher sein, dass er das Nutzungsrecht für die Antragsfläche hat. Grundsätzlich reicht dafür auch ein mündlicher Pachtvertrag. Es ist aber u. U. schwer, einen mündlichen Pachtvertrag nachzuweisen.

Wir haben eine Offenstallgemeinschaft und sind insgesamt 4 Personen, die gleichberechtigt für die Bewirtschaftung der Weiden zuständig sind. Wer darf einen Antrag stellen?

Stefan: Es gibt die Möglichkeit von Weidegemeinschaften. Jeder kann aber nur für den Flächenanteil einen Antrag stellen, für welchen man das Nutzungsrecht hat. Ggf. müssten also alle 4 Personen einen Antrag stellen. Voraussetzung ist aber, dass der jeweilige Antragsteller mindestens 1 ha bewirtschaftet und mindestens über einen Zahlungsanspruch verfügt.

Wo kann ich den Antrag stellen? Und bis wann überhaupt? Gibt es bestimmte Fristen, die ich beachten muss?

Stefan: Der Antrag ist bis zum 15.05. d. J bei den Außenstellen der Landwirtschaftskammer zu stellen.

Was sind „Zahlungsansprüche“?

Stefan: Zahlungsansprüche sind eine Art Quote und sind die Grundlage für eine Zahlung. Diese kann nur im Umfang der Zahlungsansprüche erfolgen. Jeder Zahlungsanspruch muss mit einem ha förderfähige Fläche aktiviert werden. (Anmerkung: Ein Zahlungsanspruch (ZA) ist das Recht, die Betriebsprämie für ein Hektar Fläche zu erhalten)

Wie kann ich Zahlungsansprüche erwerben?

Stefan: Im Jahre 2005 wurden diese zugewiesen. Heute können diese im Grunde nur durch den Zukauf bzw. durch eine befristete Übernahme erworben werden.

Nächstes Jahr muss ich eine meiner Weiden wieder an den Verpächter zurückgeben. Was passiert dann mit meinen Zahlungsansprüchen?

Stefan: Entweder der Pächter einer Fläche hat sich im Pachtvertrag verpflichtet, diese Zahlungsansprüche an der Verpächter bzw. an den neuen Bewirtschafter zu übertragen oder aber die Zahlungsansprüche verbleiben bei dem bisherigen Bewirtschafter und könnten verkauft werden.

Muss ich befürchten, dass ich künftig Beiträge zur Berufsgenossenschaft zahlen muss, obwohl ich meine Pferde doch nur ausschließlich als Hobby halte und keine fremden Personen beschäftige?

Stefan: Ja, die Antragsangaben werden mit den Meldungen bei der Berufsgenossenschaft abgeglichen.

Gelte ich, wenn ich einen Förderantrag stelle, als Landwirt und muss diese Tätigkeit künftig bei der Steuererklärung mit angeben?

Stefan: In der Steuererklärung sind grundsätzlich alle Einnahmen anzugeben. Also auch Einkünfte aus der Landbewirtschaftung. Ob diese jedoch zu einer Steuerzahlung führen sollte der Steuerberater beantworten.

Wird meine Meldung an die Tierseuchenkasse, die ich jedes Jahr abgebe, mit dem Agrarförderungsantrag abgeglichen?

Stefan: Nein.

Wie hoch ist die Mindest-Hektar-Anzahl, die man bewirtschaften muss?

Stefan: Für eine Zahlung muss man mindestens einen ha bewirtschaften und über einen Zahlungsanspruch verfügen.

Wie kann ich die Größe meiner Fläche genau ermitteln?

Stefan: Die tatsächliche Größe in der Örtlichkeit kann, wenn die Flächengröße nicht bekannt ist, ggf. nur durch Vermessung am PC im Programm „Feldblockfinder – Niedersachsen“ oder durch einen Dienstleister festgestellt werden.

Wie kontrolliert die Landwirtschaftskammer, ob ich in meinem Antrag korrekte Angaben gemacht habe?

Stefan: Durch die Verwaltungskontrolle oder/und durch eine Vor – Ort Kontrolle.

Was passiert, wenn ich aus Versehen zu viel Fläche angegeben habe und das heraus kommt?

Stefan: Wird dieses in der Verwaltungskontrolle bzw. bei der Vor – Ort Kontrolle festgestellt, werden Sanktionen in Abhängigkeit vom Umfang der Feststellungen verhängt. Im schlimmsten Fall wird für das Jahr der Feststellung keine Prämie gewährt und u. U. die Förderung auch für die Vorjahre zurückgefordert. Bei vorsätzlichen Falschangaben würde zusätzlich Subventionsbetrug geprüft.

Muss ich meine Wiese künftig nach bestimmten Regeln bewirtschaften? Was ist mit Weiden, die niemals in irgendeiner Form gepflegt werden (düngen, schleppen, walzen, Mist absammeln…..) – kann man für diese Flächen auch eine Förderung bekommen?

Stefan: Die Antragsflächen müssen in einem guten landwirtschaftlichen Zustand gehalten werden. Sprich, es dürfen keine Bäume oder Büsche heranwachsen und der Aufwuchs ist einmal im Jahr zu nutzen oder abzuschlägeln.

Ich nutze die Weide nur im Sommer und muss für alle Arbeiten einen Landwirt beauftragen, da ich keinen Trecker habe. Kann ich trotzdem eine Förderung erhalten?

Stefan: Ja, da der Antragsteller das Nutzungsrecht besitzt und die anstehenden Arbeiten bei einem Landwirt in Auftrag gibt. Die Verantwortung liegt jedoch beim Antragsteller.

Meine Wiese wird gar nicht beweidet, sondern ich lasse dort nur Heu machen. Steht mir trotzdem eine Förderung zu?

Stefan: Ja.

Was ist, wenn der Pferdehalter zwar die Weide nutzt, der Verpächter die Fläche aber offiziell weiter bewirtschaftet und die Prämie selbst beantragt hat. Wenn sich beide Parteien einig sind, dürfte das kein Problem sein. Was aber, wenn der Pferdehalter jetzt selbst die Prämie beantragt? Muss der Verpächter dann befürchten, dass er die bisher erhaltenen Prämien zurückzahlen muss?

Stefan: Die Prämie darf nur beantragt werden, wenn man das volle Nutzungsrecht besitzt. Hat man eine Fläche verpachtet und stellt dennoch einen Förderantrag, stellt dieses Subventionsbetrug dar und führt zum vollständigen Verlust der Prämie und zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Dann hilft es auch nicht, wenn der Pferdehalter einverstanden ist.

Wie hoch ist der Förderbetrag?

Stefan: Im Antragsjahr 2013 insgesamt ca. 360,- € pro ha. Für die Folgejahre steht der Förderbetrag noch nicht fest. Hier laufen die Diskussionen.

Wann bekomme ich mein Geld?

Stefan: Voraussichtlich im Dezember des Antragsjahres. Spätestens aber bis zum 30.06. des Folgejahres.

Gibt es noch andere Fördermöglichkeiten der EU, die für mich als Pferdehalter von Interesse sein könnten?

Stefan: Ggf. von Interesse könnten die Agrarumweltprogramme sein. Hierüber kann man sich auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer informieren.

Wo kann ich diese ganzen Informationen noch einmal nachlesen?

Stefan: Auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer oder des Landwirtschaftsministeriums. (Anmerkung: Unter diesem Link findet sich eine sehr ausführliche Publikation zum Thema: http://www.bmelv.de/cae/servlet/contentblob/378542/publicationFile/26474/eu-agrarreform2006.pdf )

Diese Beamtensprache ist unverständlich! Wer kann mich persönlich beraten?

Stefan: Die Außenstellen der Landwirtschaftskammer sowie andere Beratungsinstitutionen beraten und helfen bei der Antragsstellung.

Stefan Kleuker - Sachbearbeiter NAU
Landwirtschaftskammer Niedersachsen

http://www.landwirtschaftskammern.de/

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