Mitte der 1990er Jahre prägte die Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e. V. in einer Studie den Begriff „Wirtschaftsfaktor Pferd“ und brachte in den Diskussionen um die Reitgesetzgebung den Reittourismus immer wieder als Argument zur Förderung strukturschwacher Gebiete ein.

Die Gesetzgebung in Rheinland-Pfalz bot ohne offizielle Ausweisung von Reitwegen allerdings keine Perspektiven für die Umsetzung eines Pferdetourismusprojekts, denn ein Wanderreiter möchte die schönsten Wochen des Jahres nicht auf vorgeschriebenen Reitwegen verbringen, er möchte unbehindert von Hof zu Hof reiten.

Grasweg HSchuetz

„Mit dem Projekt „NatUrlaub zu Pferd“ wurde im Jahr 2000 ein bundesweit einmaliges Projekt mit Unterstützung der Europäischen Union, des Landes Rheinland-Pfalz, dem Pferdesportverband und der VFD umgesetzt. Das Projekt wirkte sich positiv aus auf die Neuordnung der Reitregelung im Landeswaldgesetz im Herbst 2000: Seit Januar 2001 ist das Reiten auf allen Waldwegen erlaubt. weiterlesen hier

Auf Privat- und Wirtschaftswegen ist das Betreten der Flur zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr und unentgeltlich gestattet. In Rheinland-Pfalz gibt es keine Einschränkung auf Reitwege, sondern die vorhandenen, naturbelassenen Wege werden genutzt. Ein gemeinsames Miteinander unter gegenseitiger Rücksichtnahme macht Wege breit und hält sie für alle offen.

Der VFD-Kooperationspartner „Urlaub zu Pferd“ feiert dieses Jahr sein 20-jähriges Bestehen mit Jubiläumsaktionen. Diese werden auf Homepage und Facebookseite veröffentlicht. Dort findet man auch eine Übersichtskarte der Regionen Pfalz, Hunsrück und Westerwald-Taunus unter dem Dach von „Urlaub zu Pferd“ mit qualifizierten Wanderreitstationen. Näheres: www.urlaubzupferd.de

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